News-Archiv März 2010
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Mecklenburg-Vorpommern | 10.03.2010 - 17:08:43
Rostock/MVticker. Am Sonntag, dem 14. März 2010 findet in Paderborn das Punktspiel der 2. Bundesliga zwischen SC Paderborn 07 und F.C. Hansa Rostock statt.
Zur Unterstützung ihrer Mannschaft werden zahlreiche Fans mit Regelzügen der Deutschen Bahn AG und anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen anreisen.
Aus Sicherheitsgründen ist für bahnreisende Fußballfans die Mitnahme von Glasflaschen und alkoholischen Getränken in den Regelzügen der Deutschen Bahn AG und anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei untersagt. Dieses Verbot gilt für die gesamte Fahrstrecke während der An- und Abreise von Fußballfans zu dieser Fußballbegegnung für entsprechende Regelzugverbindungen im Zeitraum vom 14. März 2010, von 05:00 bis zum 15. März 2010, 01:00 Uhr.
Dies betrifft insbesondere nachfolgende Streckenverbindungen:
- Rostock über Hamburg / Osnabrück / Bielefeld bzw. Münster / Hamm nach Paderborn,
- Rostock über Hamburg / Rotenburg / Verden / Nienburg / Hannover bzw. Minden nach Paderborn,
- Rostock über Schwerin / Büchen / Lüneburg / Hannover nach Paderborn,
- Rostock über Schwerin / Wittenberg / Stendal / Oebisfelde / Hannover nach Paderborn
Das Verbot wurde erforderlich, weil in der Vergangenheit alkoholisierte Fußballfans erhebliche Straftaten begangen haben, so wurden wiederholt Glasflaschen auf Polizeibeamte und andere Fangruppen geworfen, meldet die Bundespolizei heute in einem Schreiben an die Medien.
Die Einhaltung des Verbotes wird beim Zustieg zu den Regelzügen durch Einsatzkräfte überwacht. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass an den Zusteigebahnhöfen ebenfalls Kontrollen durchgeführt werden.
Bei Zuwiderhandlungen kann eine Sicherstellung / Beschlagnahme von Glasflaschen und mitgeführten alkoholischen Getränken, unabhängig vom Transportbehältnis erfolgen.
Weigerungen können einen Platzverweis, eine Gewahrsamnahme oder der Ausschluss von der Beförderung zur Folge haben Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der entsprechenden Regelzüge an den Bahnhöfen zu erscheinen.
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