News-Archiv November 2009

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Innenminister Caffier: An Stasi-Überprüfung bei Beamtenbewerbern wird weiterhin strikt festgehalten!

Mecklenburg-Vorpommern | 20.11.2009 - 12:09:30

Schwerin/MVticker. "Die 2007 durch das Stasi-Unterlagengesetz eingeführte Praxis, Beamte in herausragenden Funktionen sowie auch Angehörige kommunaler Vertretungskörperschaften, also auch ehrenamtliche Bürgermeister und kommunale Wahlbeamte auf eine mögliche Stasivergangenheit zu überprüfen, wird nicht geändert", stellt Innenminister Lorenz Caffier unmissverständlich fest. "Wer Gegenteiliges behauptet, will entweder bewusst böses Blut schüren oder er kennt den rechtlichen Hintergrund für den Gesetzentwurf nicht", sagt Innenminister Lorenz Caffier und widersprach damit ausdrücklich heutigen Mediendarstellungen.
 
"Was wir bisher im Landesbeamtengesetz geregelt hatten, war nach dem neuen Stasi-Unterlagengesetz von 2007 nicht mehr machbar. Denn danach gibt es die Regelüberprüfung für alle Beamten nicht mehr. Überprüfungen gehen nur noch für einen bestimmten Personenkreis und das behalten wir auch bei", betont Caffier. "Im Übrigen haben das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern und das Bundesinnenministerium keine andere Auffassung."
 
Der Bundestag hat mit dem beschlossenen Beamtenstatusgesetz, das seit dem 1. April 2009 gilt, für die Beamten der Länder die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis geregelt. Als Eignungsvoraussetzung ist u.a. hier ausdrücklich das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung genannt. Dies gilt auch für kommunale Wahlbeamte und für Ehrenbeamte. 
 
"Eine ehemalige Tätigkeit für das MfS kann jedenfalls ein Beleg dafür sein, dass ein Bewerber eben nicht die Gewähr für die freiheitliche demokratische Grundordnung bietet, weil er als Stasimitarbeiter Menschenrechte verletzt haben könnte. Deswegen werden in Mecklenburg-Vorpommern die Bewerber um eine herausragende Beamten-Positionen, zum Beispiel als ehrenamtlicher Bürgermeister, auch weiterhin regelmäßig überprüft", so Innenminister Caffier.
 
Weil also weiterhin Stasi-Überprüfungen möglich sind, ist im Entwurf des Innenministeriums zum neuen Landesbeamtengesetz die Regelung des bisherigen § 8 Abs. 4 LBG M-V zur Stasi-Überprüfung nicht enthalten und auch gar nicht mehr erforderlich. Eine Regelung im neuen Beamtengesetz wäre auch nicht richtig, weil die Länder hier keine Gesetzgebungskompetenz mehr haben, sondern nach der Föderalismusreform I nur noch der Bund.


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