News-Archiv November 2009
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Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "Wir müssen unsere Streitkultur ändern!"
Mecklenburg-Vorpommern | 18.11.2009 - 11:58:14
Schwerin/MVticker. Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "Konflikte sind das tägliche Geschäft der Justiz und sie haben meist einen Gegenstand, über den gestritten wird. Wichtiger als der Konfliktgegenstand sind jedoch seine eigentlichen Ursachen, die hinter dem Konflikt stehenden Interessen. Gute Chancen für eine nachhaltige und tragfähige Konfliktlösung bestehen immer dann, wenn es gelingt, die Erfahrungen und Interessen der Konfliktbeteiligten unter einen Hut zu bringen. Vor diesem Hintergrund ist die gerichtliche Entscheidung oft nicht der beste Weg, einen Konflikt beizulegen."
In einem Gerichtsverfahren wird der Streit auf seinen juristischen Kern reduziert. Selten wird eine Lösung gefunden, bei der beide Parteien ihre Interessen bestmöglich wahren konnten.
"Eine Möglichkeit der Konfliktlösung", so Justizministerin Kuder weiter, "ist die gerichtliche Mediation, also die freiwillige einvernehmliche Streitbeilegung. Die bisherigen Erfolge der gerichtlichen Mediation bestärken mich darin, die konsensuale Streitbeilegung als ein ergänzendes Verfahren in der Justiz weiter zu verankern."
Der nun vorliegende Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesschiedsstellengesetzes ist eine weitere, allerdings nicht mehr freiwillige Möglichkeit der Streitbeilegung – die Einführung eines obligatorischen vorgerichtlichen Güteverfahrens.
Justizministerin Kuder: "Der Zugang zum Gericht wird in bestimmten zivilrechtlichen Streitfällen von der Durchführung der so genannten obligatorischen Streitschlichtung abhängig gemacht. Es ist der Versuch einer vorgerichtlichen Streitschlichtung. Dahinter steht der rechtspolitische Gedanke, dass auf diese Weise der gerichtlich ausgetragene Streit eingedämmt wird."
Der vorliegende Entwurf beschränkt sich darauf, den Streitschlichtungsversuch ausschließlich für Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht und auf Grund von Ehrverletzungen obligatorische vorzuschreiben.
"Anders als bei "gewöhnlichen" zivilrechtlichen Streitigkeiten, bei denen es meist ausschließlich um die Zahlung eines Geldbetrages geht," betont Justizministerin Kuder, "sind Nachbarstreitigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen wegen Ehrverletzungen häufig durch persönliche und räumliche Nähe der Streitparteien gekennzeichnet. Die Parteien müssen auch nach Bereinigung der konkreten einzelnen Streitpunkte weiterhin nebeneinander leben und miteinander auskommen. Ein wirklich dauerhafter Frieden ist hier im Interesse der Beteiligten ganz besonders wichtig."
Traditionelle und bewährte Anlaufpunkte bei der außergerichtlichen Suche nach Rechtsfrieden sind die Schiedsstellen in unseren Gemeinden. Ihnen wird nach dem Entwurf des Gesetzes auch die tragende Rolle bei dem obligatorischen Streitschlichtungsversuch zufallen. Die Schiedsstellen sind damit künftig die gesetzlich bestimmten "Gütestellen". Die erforderliche gesetzliche Regelung ist daher nicht in einem besonderen Gesetz zu treffen, sondern soll in das Landesschiedsstellengesetz eingebettet werden, dass künftig Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz heißen soll.
"Ich wünsche mir," so Ministerin Kuder, "dass mit diesem Gesetzentwurf auch ein Beitrag zur Änderung der Streitkultur in unserem Land geleistet wird. Der beste Weg, Streit zwischen Nachbarn beizulegen, bleibt das Gespräch miteinander."
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