News-Archiv November 2009
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Härtefallkommission wird dauerhafte Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern | 17.11.2009 - 12:01:02
Schwerin/MVticker. Die Härtefallkommission wird in Mecklenburg-Vorpommern zu einer dauerhaften Einrichtung. Das Kabinett hat heute dem Vorschlag aus dem Innenministerium zugestimmt, die bisherige Befristung für die Arbeit der Härtefallkommission aufzuheben. Die Mitglieder dieses Gremiums haben in Einzelfällen zu prüfen, ob einem Ausländer trotzt fehlender asyl- oder ausländerrechtlicher Grundlage dennoch aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ein Aufenthaltsrecht zugesprochen werden kann.
Innenminister Lorenz Caffier sagte zur Begründung: "Wir haben in unserem Land positive Erfahrungen mit der Härtefallkommission gemacht. Sie ist mit ihrer Verantwortung stets sehr verantwortungsvoll umgegangen und war den politischen Entscheidungsträgern eine große Unterstützung. Dies wollen wir so beibehalten."
Ausländerbehörden und Gerichte haben bei der Prüfung von Aufenthaltsgenehmigungen oft nur eingeschränkte Ermessensspielräume, da sie bei ihrer Entscheidungsfindung ausschließlich rechtlichen Vorgaben zu folgen haben. Doch Gesetze können nicht alle in Frage kommenden Lebenssachverhalte und deren besondere Folgen berücksichtigen. Mit der Schaffung von Härtefallkommissionen können darüber hinaus besondere persönliche oder humanitäre Gründe Berücksichtigung finden.
Die Härtefallkommission beurteilt in unserem Bundesland seit Februar 2005 besonders schwierige Lebenssituationen von ausreisepflichtigen Mitbürgern. Grundlage ist das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz des Bundes, das den Ländern die Möglichkeit einräumte, die Einrichtung von Härtefallkommissionen durch Landesverordnungen zu regeln.
Allerdings befristete der Bundesgesetzgeber die Verordnungen der Länder zunächst bis zum 31.12.2009 und forderte bis dahin eine Prüfung der Praktikabilität der erlassenen Vorschriften.
Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss wurde die Befristung in der Landesverordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission in M-V nun aufgehoben.
Die Härtefallkommission besteht aus acht Mitgliedern, die von den Kirchen, den Flüchtlingsorganisationen, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, dem Innen- und Sozialministerium sowie Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften entsandt werden. Eine Geschäftsstelle beim Innenministerium unterstützt die Härtefallkommission organisatorisch.
Wendet sich ein Antragsteller an die Härtefallkommission, hat diese zu prüfen, ob in dem speziellen Einzelfall ein weiterer Aufenthalt eines Ausländers aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen gerechtfertigt sein kann. Bei positivem Votum stellt die Kommission daraufhin ein Härtefallersuchen an das Innenministerium. Die Entscheidung, ob dem Ersuchen nachgekommen wird, trifft der Staatssekretär im Innenministerium. Er bestimmt, ob die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltsrechts angeordnet wird. Diese Entscheidung ist für die Ausländerbehörde bindend.
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