News-Archiv November 2009

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Lohnsteuerkarte für 2010: Zum letzten Mal auf farbigem Karton

Tipps & Infos | 11.11.2009 - 15:00:18

Schwerin. Bis zum 31.10.2009 sollte jeder Arbeitnehmer im Besitz seiner Lohnsteuerkarte für das Kalenderjahr 2010 sein. Wer noch keine besitzt, ist verpflichtet, bei der Meldebehörde der zuständigen Gemeinde die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte zu beantragen. Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk der Arbeitnehmer am 20.09.2009 seinen ständigen Wohnsitz hatte.
 
Seit fast 90 Jahren gibt es diese farbigen „Papp-Karten“, die sich - mit wenigen Ausnahmen - regelmäßig in den Farben Rot, Gelb, Grün und Orange abwechselten. Doch die in diesem Jahr ausgestellten Lohnsteuerkarten sind die letzten ihrer Art, denn zukünftig sollen sie durch ein elektronisches Verfahren abgelöst werden. Dies erfolgt stufenweise, so dass die Lohnsteuerkarte 2010 etwas länger gültig sein wird als normalerweise: Sie soll nämlich auch noch für das Jahr 2011 anwendbar sein. Nach Einführung des neuen Verfahrens werden alle Daten, die für die Ermittlung der Lohnsteuer relevant sind, dem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. 
 
Finanzministerin Heike Polzin: „Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Finanzamt wird so beschleunigt und erspart lästigen Papierkram. Und immerhin wird in Deutschland zukünftig der Druck und Versand von rund 30 Mio. Lohnsteuerkarten eingespart – dies schont Umwelt und Ressourcen.“ 
 
Hintergrundinformationen: Die Gemeinde trägt neben dem Namen, der Anschrift und dem Geburtsdatum weiterhin Religionszugehörigkeit, Steuerklasse, Kinderfreibeträge (für Kinder unter 18 Jahren) und - soweit ihr bereits durch das Finanzamt mitgeteilt – den Pauschbetrag für behinderte Menschen auf der Lohnsteuerkarte ein.
 
Das Finanzamt ist zuständig für die Eintragung weiterer Freibeträge (z.B. Kinderfreibetrag für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; Freibeträge wegen erhöhter Werbungskosten, erhöhter Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen; die erstmalige Eintragung des Pauschbetrages für behinderte Menschen). Hierfür ist unter Vorlage der Lohnsteuerkarte ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2010 beim Wohnsitzfinanzamt zu stellen.


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