News-Archiv November 2009
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Abgabe illegaler Waffen: Straffreiheit nur bis 31. Dezember 2009 - Amnestieregelung unbedingt nutzen
Mecklenburg-Vorpommern | 04.11.2009 - 08:18:17
Schwerin/MVticker. Illegale Waffen können nur noch bis zum 31. Dezember 2009 straffrei bei der Polizei oder den Waffenbehörden abgegeben werden. Bislang trifft die Amnestieregelung in Mecklenburg-Vorpommern jedoch noch auf wenig Resonanz. Innenminister Lorenz Caffier appelliert daher an die unrechtmäßigen Besitzer von Schusswaffen und Munition in Mecklenburg-Vorpommern, unbedingt die noch geltende Amnestieregelung zu nutzen: "Geben Sie Waffen und Munition bei der Polizei oder den Waffenbehörden ab, wenn Sie diese ohne Erlaubnis besitzen. Es ist die einfachste und beste Möglichkeit, sich von illegalen Waffen und deren Munition zu trennen, ohne selbst strafrechtliche Folgen befürchten zu müssen. Sie leisten damit einen Beitrag gegen den illegalen Waffenbesitz, von dem nach wie vor eine große Gefahr für die Bevölkerung ausgeht."
Zwar wurden in diesem Jahr bis Mitte September schon 78 erlaubnispflichtige Schusswaffen, 65 erlaubnisfreie Schusswaffen und mehr als 2.000 Schuss Munition bei der Polizei oder den kommunalen Ordnungsbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte freiwillig abgegeben, aber nur ein Bruchteil dieser Fälle steht im Zusammenhang mit der Amnestieregelung im Waffengesetz. In der Mehrzahl handelt es sich um Fälle, in denen Waffen geerbt, der Schießsport oder die Jagd aus Altersgründen aufgegeben wurden oder weil man Kosten vermeiden will, die durch die Verschärfung des Waffengesetzes z.B. für die Beschaffung sicherer Waffenschränke anfallen würden. Daneben gibt es auch Fälle, bei denen die Waffen im Zuge von jüngsten Rechtsänderungen generell verboten und deshalb abgegeben werden.
"Selbstverständlich kann auch jeder Besitzer seine legalen Waffen abgeben, wenn er diese nicht mehr benötigt oder seinen Waffenbestand reduzieren will. Ich denke dabei an unsere Sportschützen und Jäger," so der Minister.
Die Amnestieregelung ist mit anderen Änderungen des Waffenrechts am 25. Juli 2009 in Kraft getreten. Damit kann jeder, der illegal eine Waffe besitzt, diese Waffe bis zum 31. Dezember 2009 bei der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgeben. Er wird dann nicht mehr wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Das gilt nicht, wenn vor der Abgabe gegen den bisherigen Besitzer der Waffe bereits ein Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen illegalen Waffenbesitzes eingeleitet wurde.
Die Waffenbehörden haben durch die jüngsten Änderung des Waffengesetzes erweiterte Kontrollbefugnisse, insbesondere was die sichere Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten betrifft.
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