News-Archiv August 2009
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Mecklenburg-Vorpommern | 21.08.2009 - 09:01:28
Schwerin/MVticker. "Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes berührt in keiner Weise die Verkehrsüberwachung durch die Landespolizei", so Innenminister Lorenz Caffier zu den Äußerungen des Vorsitzenden der Linksfraktion Helmut Holter. "Die Videoüberwachung durch die Polizei mit dem Urteil in Verbindung zu bringen, ist einfach unseriös!"
Mit dem Urteil wurde festgestellt, dass das Amtsgericht Güstrow nicht die Verwaltungsvorschrift des Verkehrsministeriums (damaliges Wirtschaftsministerium) als Rechtsgrundlage hätte anführen dürfen. In der Sache ging es nicht um eine inhaltliche Bewertung der im Übrigen vom Landkreis Güstrow, und nicht von der Landespolizei durchgeführten Aufzeichnung des Verkehrsverstoßes.
"Hätte Herr Holter sich die Mühe gemacht, das Urteil zu lesen, wäre ihm das sicher selbst aufgefallen", so der Minister.
Für die Verkehrsüberwachung mittels Videowagen hat die Polizei eine klare Rechtsgrundlage, das Ordnungswidrigkeitengesetz und die Strafprozessordnung. Nur, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt, werden Verkehrsverstöße mittels Videoaufnahmen beweissicher dokumentiert.
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