News-Archiv August 2009
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Anspruch auf Wohngeld geltend machen - Schlotmann: Neuregelung ab 2009 nutzen
Mecklenburg-Vorpommern | 18.08.2009 - 13:48:49
Schwerin/MVticker. Der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, Volker Schlotmann, wies anlässlich der heute bekannt gegebenen Zahlen der Wohngeldempfänger in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2008 noch einmal auf die Wohngeldreform 2009 hin: "Seit der Wohngelderhöhung Anfang dieses Jahres haben noch einmal deutlich mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld, so dass die Zahl der Wohngeldempfänger voraussichtlich weiter steigen wird." Schlotmann rief Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen dazu auf, ihren Anspruch geltend zu machen: "Die Wohnkosten und insbesondere die gestiegenen Heizkosten belasten gerade Haushalte mit geringem Einkommen. Wer Anspruch auf Wohngeld hat, sollte ihn auch geltend machen."
Wohngeld wird als Zuschuss zu den Wohnkosten gezahlt. Erhalten können es Bürgerinnen und Bürger mit niedrigem Einkommen. Voraussetzung ist allerdings, dass keine sogenannten Transferleistungen (z.B. ALG II) bezogen werden, in denen die Wohnkosten bereits enthalten sind. Mit dem neuen Gesetz ab 2009 wurde das Wohngeld an die höheren Wohnkosten angepasst. Erstmals werden dabei Heizkosten pauschal nach Haushaltsgröße berücksichtigt.
Ein kostenloser Wohngeldrechner, mit dem man seinen Anspruch ganz einfach selbst prüfen kann (ohne Gewähr) und eine Broschüre zum Herunterladen und Bestellen sind im Internet unter www.vm.mv-regierung.de zu finden. Individuell beraten lassen kann man sich bei der örtlich zuständigen Wohngeldstelle in der Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung.
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