News-Archiv August 2009
Anzeige:
Mecklenburg-Vorpommern | 18.08.2009 - 13:26:09
Schwerin/MVticker. Nach einer umfassenden Auswertungsphase der Dienstschichtpläne der Berufsfeuerwehren vor dem Hintergrund der EU-Arbeitszeitrichtlinie und nach intensiven Abstimmungsgesprächen mit den Personalräten, Gewerkschaften und Verbänden Mecklenburg-Vorpommerns hat das Kabinett heute die Änderung der Arbeitszeitverordnung für die Beamten des Landes und der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Europäischem Recht folgend, wird die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt.
Die Arbeitszeitverordnung ermöglicht es den Kommunen, insbesondere dem Wunsch der rund 600 im Brandschutz tätigen Feuerwehrbeamtinnen und -beamten nach einer Ausnahmeregelung zu den vorgeschriebenen Ruhezeiten entgegen zu kommen. Diese Option der Arbeitszeitverordnung kann grundsätzlich ebenso für Feuerwehrbeamte, die im Rettungsdienst tätig sind, vereinbart werden. Für die in den Notrufleitstellen tätigen Beamten sind Ausnahmeregelungen wegen der besonderen Arbeitsbelastung allerdings nicht vorgesehen.
Die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union legt fest, dass in den Mitgliedstaaten jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum grundsätzlich eine Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden zu gewähren ist. Damit hätten jedoch die gewünschten 24-Stunden-Schichten im Brandschutz nicht beibehalten werden können. Die Arbeitszeitverordnung macht daher von der Ermächtigung in der europäischen Arbeitszeitrichtlinie Gebrauch, für den Bereich des feuerwehrtechnischen Dienstes von der stringenten Ruhezeitregelung Ausnahmen zuzulassen.
Da die Beamten in den einzelnen Berufsfeuerwehren je nach Bedarf und Ausbildung sowohl im Brandschutz als auch im Rettungsdienst eingesetzt werden können, besteht die Möglichkeit eines 24-Stunden-Dienstes grundsätzlich auch für die Feuerwehrbeamten im Rettungsdienst. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Dienststelle und der Personalrat auf diesbezüglich abgestimmte Ausnahmen und verantwortbare Dienstpläne einigen. Für die in den Leitstellen beschäftigten Beamten der Berufsfeuerwehren hingegen ist wegen der permanent hohen dienstlichen Beanspruchung maximal eine 12-Stunden-Schicht verantwortbar.
Innenminister Lorenz Caffier: "Mir war es wichtig, den sechs Berufsfeuerwehren des Landes, die jeden Tag rund um die Uhr für den Brandschutz und die Sicherheit unserer Bürger sorgen, Rahmenbedingungen zu geben, die auch den Interessen der betroffenen Feuerwehrbeamten soweit wie verantwortbar entgegenkommen. Die nun vorgesehenen Regelungen bedeuten aber keine völlige Freigabe der Ruhezeiten. Die sechs kreisfreien Städte werden vielmehr in eigener Zuständigkeit dafür Sorge zu tragen haben, dass unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzziele der Europäischen Union eine größtmögliche Sicherheit und ein größtmöglicher Gesundheitsschutz gewährleistet ist."
Um prüfen zu können, ob zur Gewährleistung eines effektiven Brandschutzes Ausnahmen von den in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgegebenen strengen Ruhezeiten notwendig sind, hatte sich das Innenministerium Ende 2007 mit den Berufsfeuerwehren auf eine einjährige Testphase verschiedener Dienstschichtmodelle verständigt. Danach sollte entschieden werden, ob es einer Ausnahmeregelung bedarf. Die jetzigen Regelungen entsprechen den durch die Auswertung der Testphase gewonnenen Erkenntnissen.
Weitere Änderungen der Arbeitszeitverordnung betreffen die Wiedereingliederung von Beamten nach einer längerfristigen Erkrankung, den Ausgleich für die Inanspruchnahme von Beamten durch Rufbereitschaft und die arbeitszeitrechtliche Behandlung von Dienstreisen.
|
Bewertung: 0.0 Punkte (0) |
Kommentare (0) | Empfehlen |
Anzeige:
Seiten (1): 1
| Name | Text |
| Es wurden noch keine Kommentare abgegeben! | |



