News-Archiv August 2009

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Rostocker Polizei ermittelte Fahrer nach Unfallflucht

Mecklenburg-Vorpommern | 07.08.2009 - 10:18:14

Rostock/MVticker. Immer wieder kommt es nach Verkehrsunfällen zur so genannten Unfallflucht. Statistisch gesehen flüchtet im Bereich der Polizeidirektion Rostock jeder fünfte und in der Hansestadt Rostock sogar jeder vierte Beteiligte vom Unfallort. Dass so ein Verhalten, das gemäß § 142 Strafgesetzbuch, eine Straftat darstellt, nicht unentdeckt bleibt, zeigen die jüngsten Ermittlungsergebnisse der Polizei. Gleich drei dieser Straftaten konnten Ermittler des Rostocker Kriminalkommissariates jetzt aufklären.
 
Fall 1:
Am 27.11.2008 gegen 15:30 Uhr wurde ein 7-jähriger Junge, der mit seinem Roller unterwegs war, beim Überqueren einer Straße in Rostock / Toitenwinkel angefahren und leicht verletzt. Zwar hatte der Unfallverursacher zunächst gebremst, war dann aber doch davongefahren, ohne sich um den Jungen zu kümmern. Vermutlich hatte der Fahrer angenommen, dass er unentdeckt bleibt, da es für den Unfall keine Zeugen gab.
Die Eltern des Kindes zeigten den Vorfall bei der Polizei an. Mit einer guten Beschreibung und einer Zeichnung des Jungen vom Unfallfahrzeug gelang es den Beamten, den verursachenden Pkw ausfindig zu machen. Ein Gutachten und eine Rekonstruktion des Unfallhergangs bestätigten die Annahme der Polizei, dass es sich bei dem gelben Kia tatsächlich um das gesuchte Unfallfahrzeug handelt. Als Fahrzeugführer wurde eine 52-jährige Frau aus Rostock ermittelt.
 
Fall 2:
Auch einen Parkplatzschaden vom 10.03.2009 konnten die Ermittler aufklären. Gegen 19:50 Uhr war in Rostock / Dierkow ein parkender Ford Mondeo von einem vorbeifahrenden Fahrzeug gerammt worden. Zeugen konnten der Polizei lediglich einen Pkw VW älterer Bauart als möglichen Verursacher benennen. Besonders schwierig für die Ermittler – unmittelbar nach dem Verkehrsunfall wurde der VW Golf abgemeldet und verkauft. Trotzdem kamen die Beamten dem Eigentümer, einem 19-jährigen Rostocker, auf die Spur. Allerdings stellte sich heraus, dass der Fahrzeughalter zum Unfallzeitpunkt Beifahrer war, am Lenkrad des VW Golfs hatte seine 18-jährige Freundin gesessen. Nach dem Crash hatten die beiden ihre Plätze getauscht und waren vom Unfallort geflüchtet.
 
Fall 3:
Am 15.05.2009 gegen 17:45 Uhr kam auf der L 22 zwischen Torfbrücke und Hinrichshagen ein silberfarbener BMW auf die Gegenfahrbahn. Trotz Gegenlenken kollidierte der Pkw mit einem entgegenkommenden Madza. Dabei wurde der linke Außenspiegel abgebrochen und auf einen nachfolgenden Opel geschleudert. Während Mazda und Opel an der nächsten Parkmöglichkeit anhielten, flüchtete der BMW. Anhand der am Unfallort aufgefundenen Bruchstücke vom Seitenspiegel des Unfallverursachers kamen die Ermittler aber auch diesem Fahrzeugführer auf die Spur. Der 69–jährige Mann stammt aus Graal-Müritz und hat mittlerweile die Tat eingeräumt.
 
Alle drei Verfahren wurden zwischenzeitlich an die Staatsanwaltschaft übergeben. Die ermittelten Unfallverursacher werden sich nun verantworten müssen.
 
In diesem Zusammenhang weist die Polizeidirektion Rostock darauf hin, dass:
 
jeder Beteiligte eines Unfalls so lange an der Unfallstelle bleiben muss, bis die Angaben zur Person, zum Fahrzeug und der Art der Beteiligung von den anderen Unfallbeteiligten oder der Polizei aufgenommen sind.
 
Das Zurücklassen eines Hinweiszettels zum Beispiel an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeuges ist nicht ausreichend.
 
Wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind, sollten Sie mindestens folgende Daten notieren:
- Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalles
- Name,  Vorname und Anschrift der Fahrer
- Fahrzeugkennzeichen, Versicherung und Halter des Fahrzeugs sowie Zeugen des Unfalls.


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