News-Archiv August 2009
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Rentenbesteuerung: Kein Grund zur Panikmache
Mecklenburg-Vorpommern | 03.08.2009 - 14:36:04
Schwerin/MVticker. Vor dem Hintergrund der Berichterstattung über die im Herbst möglich werdenden Kontrollen der Finanzämter zur Besteuerung von Rentenbezügen wies das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern heute in Schwerin erneut darauf hin, dass ein Großteil der Rentenbezieher in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund hoher Freibeträge von der Steuer freigestellt sind und dadurch auch keine Nachzahlungen zu erwarten haben.
So fällt bei einem alleinstehenden Rentner, der keine weiteren Einkünfte erzielt und vor 2006 in Rente gegangen ist, bis zu einer monatlichen Rente von rund 1.560 Euro (bzw. jährlich rund 18.800 Euro) keine Steuer an. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag. Aufgrund steigender Besteuerungsanteile gelten für alle Rentner, die seit 2006 in Rente gegangen sind, veränderte Richtwerte. So kann beispielsweise ein alleinstehender Rentner, der in diesem Jahr in Rente geht, noch ein Einkommen in Höhe von rund 1.360 Euro (bzw. 16.400 Euro jährlich) beziehen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Auch hier verdoppelt sich dieser Betrag bei Verheirateten.
Alle Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommen höher ausfällt und die noch keine Steuererklärung eingereicht haben, müssen allerdings mit Nachfragen des Finanzamtes rechnen. Zwar gibt es keine pauschalen Regelungen für den Umgang mit Kleinstbeträgen, die Finanzämter werden hier jedoch mit Augenmaß vorgehen.
Zurückzuweisen ist jedoch der Vorwurf, die Finanzverwaltung hätte die Betroffenen zu wenig informiert. Seit in Kraft treten des Alterseinkünftegesetzes liegt in allen Finanzämtern eine Broschüre mit Hinweisen zur Rentenbesteuerung kostenfrei aus. Rund 30.000 Exemplare sind bis heute von den Bürgerinnen und Bürgern mitgenommen worden. Wer den Weg zum Finanzamt scheut und einen Internetzugang hat, kann sich die Broschüre auch im Steuerportal des Landes unter HYPERLINK "http://www.steuerportal-mv.de" www.steuerportal-mv.de (Menüpunkt „Broschüren“) herunterladen oder kostenfrei zuschicken lassen. Darüber hinaus haben die Finanzämter des Landes seit 2005 zahlreiche Informationsveranstaltungen mit Sozial- und Seniorenverbänden durchgeführt. Bei Bedarf stehen die Mitarbeiter der Finanzämter auch weiterhin für derartige Beratungsangebote zur Verfügung.
Rechenbeispiel Renteneintrittsjahr 2009:
Brutto-Rente: 16.400 Euro
Davon steuerpflichtig 58%: 9.512 Euro
Abzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag: -102 Euro
Abzüglich Sonderausgaben für gesetzl. Kranken- und Pflegeversicherung: -1.566 Euro
(durchschnittl. Beitragssatz 2009) Abzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag: -36 Euro
Zu versteuerndes Einkommen 7.808 Euro
Da der Grundfreibetrag 7.834 Euro beträgt, ist die Steuerbelastung gleich Null. Für Verheiratete verdoppeln sich die Beträge.
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