News-Archiv Mai 2009
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Geplantes Rechtsrockkonzert polizeilich verboten
Region Bad Doberan | 31.05.2009 - 05:33:55
Rostock/Bad Doberan/MVticker. Ein für den 30.05.2009 geplantes Konzert der rechten Szene konnte die Polizeidirektion Rostock durch konsequentes Vorgehen unterbinden.
Nach polizeilichen Erkenntnissen sollte die „konspirativ“ vorbereitete, rechte Musikveranstaltung auf dem Gelände einer Abschleppfirma in Lambrechtshagen (Landkreis Bad Doberan) stattfinden.
Schon bei der Kontrolle der cirka 450 anreisenden Teilnehmer hat die Polizei mehr als 60 Personen festgestellt, bei denen nach Polizeiangaben „der Verdacht zur Begehung von Straftaten“ vorlag. „Da insgesamt die Gefahr bestand, dass die Veranstaltung einen unfriedlichen Verlauf vernimmt, wurde noch vor Konzertbeginn eine polizeiliche Verbotsverfügung ausgesprochen und konsequent durchgesetzt“, hieß es im Polizeibericht von heute Nacht.
Trotz eines erheblichen Gewaltpotentials der abgewiesenen und zum Teil stark alkoholisierten Teilnehmer, konnten Ausschreitungen durch hohe Polizeipräsenz und konsequentes Handeln verhindert werden.
In diesem Zusammenhang gab es 30 Gewahrsamnahmen. Vier Personen wurden vorläufig festgenommen. Ermittlungsverfahren wurden u.a. wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Körperverletzung eingeleitet. Gegen zwei dieser Personen wird auch wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt, weil sie Teleskopschlagstöcke bzw. Quarzsandhandschuhe mit sich führten.
Letztmalig hatte im November 2007 ein auch dieses Mal an der Vorbereitung beteiligter bekannter Rostocker Konzertveranstalter versucht, ein rechtes Rockkonzert in der Hansestadt durchzuführen. Auch diese Veranstaltung hatte die Polizei ohne Zwischenfälle unterbinden können.
„Die so genannten Skinkonzerte sind für die rechtsextremistische Szene von großer Bedeutung. Mit einschlägiger Musik werden typische Feindbilder geprägt und Gewalt verherrlicht. Oftmals werden im Rahmen der Konzerte Straftaten begangen, wie zum Beispiel das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder Körperverletzungen. Insbesondere für jugendliche Veranstaltungsteilnehmer, deren Sozialisierungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, besteht zudem die Gefahr, durch die Gewalt verherrlichende Musik in ihrer Entwicklung negativ beeinflusst zu werden“, erklärte die Polizei.
Die Rostocker Polizei will nach eigenen Angaben auch zukünftig mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln vergleichbare Veranstaltungen unterbinden.
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