News-Archiv Mai 2009

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Mathias Löttge: Schuldenbremse muss ins Grundgesetz

Mecklenburg-Vorpommern | 28.05.2009 - 09:37:29

Schwerin/MVticker. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Mathias Löttge, hat einen Tag vor der Abstimmung im Bundestag unterstrichen, dass im Interesse der nachfolgenden Generationen eine Schuldenbremse ins Grundgesetz aufgenommen werden müsse.
 
„Wir müssen das weitere Schuldenmachen stoppen“, so Mathias Löttge. „Es ist ein Gebot der Vernunft, dass jetzt die Einigung in der Föderalismuskommission auch im Bundestag nachvollzogen wird. Der Vorschlag für das Verschuldungsverbot geht auf Ministerpräsident Günther Oettinger und den SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck zurück.
 
Keiner braucht im Übrigen davor Angst haben, dass der Staat in Krisensituationen handlungsunfähig wäre. Dafür ist Vorsorge getroffen, weil Ausnahmen zugelassen werden. Insbesondere sind die Landesgesetzgeber auch zukünftig in der Lage, über haushaltspolitische Notlagen zu befinden, die dann eine höhere Schuldenaufnahme möglich machen“, so Mathias Löttge.
 
„Wenn am Freitag im Bundestag die Koalition den Weg für die Grundgesetzänderung bereitet und dabei auch die SPD zustimmt, muss ein Weg gefunden werden, der eine Zustimmung von Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat sichert. Der Isolationskurs auf den uns Ministerpräsident Erwin Sellering schieben will, liegt nicht im Interesse des Landes.
 
Ein NEIN zur Schuldenbremse können wir uns nicht leisten, schon weil das vom Bundestag auf den Weg zu bringende Gesetzespaket auch die Änderung des Artikel 104 b GG vorsieht. Mit dieser Änderung werden die Investitionen aus dem Konjunkturpaket II in allen Ländern abgesichert, ohne die die Kommunen Investitionen aus dem Konjunkturpaket II nicht umsetzen könnten“, so Mathias Löttge.


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