News-Archiv Mai 2009

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Beibehaltung des Renteneintrittsalters für Polizisten und weitere Stasi-Überprüfung - CDU legt Kernpunkte für Landesbeamtenrecht vor

Mecklenburg-Vorpommern | 28.05.2009 - 08:02:42

Schwerin/MVticker. Wie der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Vincent Kokert, informierte, hat sich die CDU-Landtagsfraktion auf Kernpunkte für das künftige Landesbeamtenrecht verständigt. Im Rahmen der Föderalismusreform I ist die Gesetzgebungskompetenz an die Länder übergegangen. Nachdem am 1. April 2009 das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) des Bundes in Kraft trat, können nun die Länder eine vollständige Überarbeitung des Landesbeamtenrechts vornehmen. Die norddeutschen Länder haben sich dabei auf ein Mustergesetz verständigt.
 
„Hinsichtlich der bereits breit diskutierten Frage der Anhebung der Altersgrenze für Vollzugsbeamte bei Polizei und Berufsfeuerwehren sind wir dafür, die bisherige Altersgrenze (Vollendung des 60. Lebensjahres) beizubehalten. Nur für Beamte, die dem bisherigen höheren Dienst zuzuordnen sind, soll die Altersgrenze von 64 Jahren gelten. Parallel ist für uns klar, dass ein weiterer Stellenabbau bei der Polizei nicht möglich ist, da dies insbesondere in der Fläche zu Vollzugsdefiziten führen würde“, unterstrich Vincent Kokert.
 
Der CDU-Landtagsabgeordnete stellte außerdem klar, dass es auch im neuen Landesbeamtenrecht eine verbindliche Stasi-Überprüfung geben solle. Eine mögliche Überprüfung auf eine Stasi-Tätigkeit von Mitgliedern der Landesregierung, Abgeordneten, kommunalen Wahlbeamten sowie leitenden Beamten und Angestellten müsse es weiter geben.
 
„Wir sind sehr dafür, dass die Zusammenfassung der Laufbahngruppen kommt. Damit wird die Durchlässigkeit des öffentlichen Dienstes verbessert. Künftig soll es eine Laufbahngruppe für Beamte mit und eine für solche ohne Hochschulabschluss geben. In der Laufbahngruppe für Beamte mit Hochschulabschluss soll ein Aufstieg in die oberen Ämter nach einer erfolgreich abgeschlossenen Qualifizierungsmaßnahme möglich sein.“
 
Auch hinsichtlich der Frage der Dienstfähigkeitsuntersuchungen habe sich die CDU nach Gesprächen mit Praktikern festgelegt. Aus Datenschutzgründen solle im Gesetzentwurf festgeschrieben werden, dass sich Beamte zwar auf eigenen Wunsch untersuchen lassen können, das Ergebnis den Vorgesetzen aber nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Beamten mitgeteilt werden dürfe. Gleichzeitig wolle die CDU festschreiben lassen, dass ein Vorgesetzter den Beamten nur bei begründetem Zweifel an der Dienstfähigkeit zum Arzt schicken dürfe.
 
„In Zusammenhang mit den notwendigen Änderungen wollen wir uns auch der schon öfter diskutierten Frage der Wählbarkeitsgrenzen im Kommunalwahlgesetz annehmen. Die entsprechenden Altersgrenzen für die Wählbarkeit hauptamtlicher Bürgermeister und Landräte sollen heraufgesetzt werden. Für den Fall der Erstwahl streben wir die Erhöhung von 58 auf 60 Jahre, für den Fall der Wiederwahl von 62 auf 64 Jahre an. Dies entspricht den Regelaltersgrenzen, die für andere Beamte gelten“, so Vincent Kokert abschließend.


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