News-Archiv Mai 2009

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Gesetzentwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes im Kabinett beschlossen

Mecklenburg-Vorpommern | 26.05.2009 - 11:33:11

Schwerin/MVticker. Am 26. Mai 2009 hat das Kabinett beschlossen, den „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes“ in den Landtag einzubringen. Die erste Lesung wird noch vor der Sommerpause in der Juni-Sitzung des Landtags stattfinden. Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Ich bin zuversichtlich, dass das Gesetz noch in diesem Jahr vom Landtag verabschiedet werden kann und die damit verbundenen Verbesserungen sowohl für Umwelt als auch für die Bürger wirksam werden können.“
 
Mit der angestrebten Gesetzesänderung erfolgt keine umfassende Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes, sondern es werden die in der Koalitionsvereinbarung getroffenen Festlegungen zur Einführung der Ökokontierung, zu Deregulierung und Bürokratieabbau und zur unbürokratischen Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie umgesetzt.
 
„Durch die Einführung der Ökokontierung soll insbesondere die Eingriffsregelung flexibler gestaltet werden. Zukünftig können Maßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen der Natur schon auf Vorrat durchgeführt werden und – bildlich gesprochen – „auf die hohe Kante“ gelegt werden. So kann ein Landwirt etwa durch das Pflanzen einer Hecke ein Guthaben auf dem Ökokonto „ansparen“. Wird dann die Natur von jemand anderem (z.B. von einem Nachbarbetrieb) durch die Erweiterung der Stallanlagen beeinträchtigt, kann der Nachbarbetrieb vom Guthabeninhaber die Maßnahme „Heckenpflanzung“ erwerben, vom Ökokonto abbuchen und einsetzen. So wird der Natur und den Investoren gleichzeitig geholfen“, sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus. 
 
Im Übrigen erfolge die Umsetzung von Bundesrecht – wo immer möglich – durch eine wörtliche Übernahme des Textes des Bundesnaturschutzgesetzes. „Diese 1:1-Umsetzung von Bundesrecht hilft allen, denn sie schafft Rechtssicherheit, weil sich alle Rechtsanwender an der Rechtsprechung auf Bundesebene orientieren können“, so der Umweltminister.
 
Weiterhin schafft der Gesetzentwurf die Möglichkeit, zukünftig NATURA 2000-Gebiete durch Verordnung der Landesregierung unter Schutz zu stellen. Dadurch wird es möglich sein, durch Rechtsverordnung  NATURA 2000-Gebiete zu schützen, ohne dass weitere Schutzgebietsfestsetzungen erforderlich sind. Damit entfällt in vielen Fällen die Neufestsetzung von Schutzgebieten beziehungsweise die Anpassung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen. 
 
Minister Backhaus: „Indem so der ordnungsrechtliche Schutz grundsätzlich auf das Mindestmaß beschränkt bleibt, wird ein doppeltes Ziel erreicht: Zum einen ist die Regelungsdichte möglichst gering und zum anderen bleibt zur Umsetzung der NATURA 2000-Gebiete genügend Spielraum für das kooperative Handeln gemeinsam mit den Betroffenen.“
 
Ferner sei zu erwarten, dass die vorgeschlagenen Regelungen teilweise zu einer Entlastung der öffentlichen Haushalte von Vollzugskosten für die Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie führen werden.
 


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