News-Archiv Mai 2009
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Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "Keine "SED-Opferrente" für Schwerverbrecher
Mecklenburg-Vorpommern | 15.05.2009 - 09:48:39
Schwerin/Berlin/MVticker. Gemeinsam mit den Ländern Brandenburg, Sachsen und Thüringen stellt Mecklenburg-Vorpommern in der heutigen Bundesratssitzung einen Änderungsantrag: Die besondere Zuwendung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, sog. "SED-Opferrente", soll Personen nicht mehr gewährt werden, die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und mehr verurteilt worden sind. Dies betrifft Verurteilungen nach dem 2. Oktober 1990 und Verurteilungen für die Zeit davor, sofern zu diesem Zeitpunkt die Freiheitsstrafe noch nicht restlos verbüßt ist.
Justizministerin Kuder: "Die SED-Opferrente ist eine Ehrenrente. Sie ist ein Zeichen der besonderen Anerkennung und Würdigung der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR."
Die Praxis hat gezeigt, dass zu den Anspruchsberechtigten auch Menschen zählen, die schwerste Straftaten begangen haben. Der Fall von Frank S. hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Frank S. wurde wegen schwerster Sexualdelikte und Mordes zuletzt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt und ist im Maßregelvollzug untergebracht.
Justizministerin Kuder: "Menschen mit einer solchen kriminellen Vita haben den Anspruch auf eine Ehrenrente – eine lebenslange staatliche Würdigung – einfach nicht verdient! Unwürdige Antragsteller müssen von dem Privileg der SED-Opferrente ausgeschlossen werden. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Die derzeitige Regelung schadet dem Ruf der Opferrente, dem Ansehen der Politik und nicht zuletzt dem Vertrauen in den Rechtsstaat und die Justiz. Denn Menschen, die aus Sicht einer freiheitlich demokratischen Grundordnung auf legitime Weise Widerstand gegen das frühere Unrechtsregime geleistet haben und gerade dafür bestraft worden sind, werden beim Leistungsbezug mit Schwerverbrechern gleichgestellt. Es ist gut, dass Mecklenburg-Vorpommern mit dieser Auffassung nicht mehr allein da steht, sondern dass wir gemeinsam mit den Ländern Brandenburg, Sachsen und Thüringen für eine Änderung des Gesetzes eintreten."
Information:
Der Änderungsantrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen befasst sich ausschließlich mit Änderungen des Paragrafen 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes. Nach dieser Vorschrift wird politisch Verfolgten, die unter rechtsstaatswidrigen Bedingungen im Gebiet der früheren DDR inhaftiert waren, bei Bedürftigkeit eine lebenslange Rente von 250 Euro gewährt. Mit dem vorliegenden Antrag soll eine Ausschlusslösung im Sinn einer "Verwirkung" des Anspruchs bei schwersten Straftaten geschaffen werden. Eine wie von Mecklenburg-Vorpommern angestrebte Regelung ist nicht neu: Im Häftlingshilfegesetz (§ 2 Absatz 1 Nr. 3) darf die Zuwendung nicht mehr gewährt werden für Straftäter, die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und mehr verurteilt worden sind.
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