News-Archiv Mai 2009

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Kabinett gibt Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Verbandsanhörung frei

Mecklenburg-Vorpommern | 15.05.2009 - 09:31:35

Schwerin/MVticker. Das Kabinett hat in dieser Woche die Änderung der Arbeitszeitverordnung des Landes für die Verbandsanhörung freigegeben. Europäischem Recht folgend, soll die  wöchentliche Höchstarbeitszeit für die  Landesbeamten auf  48 Stunden begrenzt werden. 
 
Der Entwurf der Arbeitszeitverordnung kommt insbesondere dem Wunsch der über 600 im Brandschutz tätigen Feuerwehrbeamtinnen und -beamten des Landes  nach einer Ausnahmeregelung zu den vorgeschriebenen Ruhepausen entgegen.
"Die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union legt fest, dass in den Mitgliedstaaten jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden zu gewähren ist. Dieses ermöglicht  im Ergebnis nicht mehr die Beibehaltung der gewünschten 24-Stunden-Schichten. Mir war es nach Auswertung eines einjährigen Evaluierungszeitraumes jedoch wichtig, den sechs Berufsfeuerwehren des Landes, die jeden Tag rund um die Uhr für den Brandschutz und die Sicherheit unserer Bürger sorgen, auch die für sie notwendigen Rahmenbedingungen zu geben", so Innenminister Lorenz Caffier.
 
Der Entwurf macht daher von der Ermächtigung in der europäischen Arbeitszeitrichtlinie Gebrauch, für die Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes von der stringenten Ruhezeitregelung Ausnahmen zuzulassen und für solche Tätigkeiten, die  dem Schutz der Bevölkerung oder des Allgemeinwohls zur Abwehr schwerwiegender kollektiver Gefahrensituationen dienen, 24-Stunden-Schichten zu ermöglichen.
Für den Bereich der Rettungsdienste muss es aber bei der europäischen Grundregel bleiben, dass die dort Beschäftigten höchstens 13 Stunden täglich Schichtdienst leisten dürfen. 
 
"Die nun vorgesehenen Regelungen bedeuten aber keine völlige Freigabe der Ruhezeiten. Die sechs kreisfreien Städte werden vielmehr in eigener Zuständigkeit dafür Sorge zu tragen haben, dass unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzziele der Europäischen Union eine größtmögliche Sicherheit und ein größtmöglicher Gesundheitsschutz gewährleistet ist", so Innenminister Caffier weiter.
 
Weitere Änderungen der Arbeitszeitverordnung betreffen die Wiedereingliederung von Beamtinnen und Beamten nach einer längerfristigen Erkrankung, den Ausgleich für die Inanspruchnahme von Beamtinnen und Beamten durch Rufbereitschaft und die arbeitszeitrechtliche Behandlung von Dienstreisen.
 


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