News-Archiv Mai 2009
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Landesregierung bringt weitere wichtige Bausteine der Verwaltungsreform auf den Weg
Mecklenburg-Vorpommern | 12.05.2009 - 13:58:48
Schwerin/MVticker. Für das größte Reformvorhaben der Landesregierung in dieser Legislaturperiode sind zwei weitere wichtige Bausteine auf den Weg gebracht worden. Das Kabinett hat heute die Gesetzentwürfe zum Finanzausgleichsgesetz (FAG M-V) und zum Aufgabenzuordnungsgesetz (Funktionalreform) für die Verbandsanhörung freigegeben. Beide Gesetzentwürfe sollen zusammen mit dem Gesetzentwurf zur Kreisstrukturreform, der sich bereits in der Anhörung befindet, noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden.
„Damit sind wir unserem Ziel, in dieser Wahlperiode eine umfassende Verwaltungsreform auf den Weg zu bringen, ein gutes Stück näher gekommen“, sagte Ministerpräsident Erwin Sellering bei der Vorstellung der beiden Gesetzentwürfe vor der Landespressekonferenz in Schwerin. „Dies ist ein gemeinsames Ziel beider Regierungspartner.“
Es sei richtig, die Gesetzentwürfe jetzt in die Anhörung zu geben. „Damit schaffen wir Klarheit für die Kommunen, die eine Grundlage für ihre Stellungnahmen erhalten. Und wir stellen sicher, dass der Landtag ausreichend Zeit für eine Beratung der drei Gesetzentwürfe hat“, so Sellering.
Innenminister Lorenz Caffier: „Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes wollen wir einen modernen, aufgabengerechten Finanzausgleich schaffen und insbesondere im Verhältnis zu den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden die Zentren stärken, und nicht nur die Oberzentren, sondern auch die Mittel- und Unterzentren. Sie nehmen viele überörtliche Aufgaben wahr und sind die Wachstumsmotoren in unserem Land. Außerdem passen sich Land und Kommunen mit dem Gesetzentwurf an veränderte Rahmenbedingungen an.“
Die Bevölkerungszahl Mecklenburg-Vorpommerns ist seit 1990 von 1,9 Mio. auf heute 1,7 Mio. gesunken und wird nach den Prognosen bis 2030 weiter auf unter 1,5 Mio. Einwohner absinken. Zudem ist die Haushaltssituation insbesondere vieler Landkreise und kreisfreier Städte schon jetzt mehr als angespannt. Im Jahr 2008 konnten nach Auswertung der ersten vorliegenden Ergebnisse der Großteil der Landkreise und kreisfreien Städte im Hinblick auf die gute Einnahmesituation einen Teil ihrer Altfehlbeträge abbauen. So hatten die kreisfreien Städte zum 31. Dezember 2008 auf Basis der vorläufigen Jahresrechnungsergebnisse insgesamt rund 396 Mio. EUR Fehlbeträge (2007 noch ca. 400 Mio. EUR) und die Landkreise rund 115 Mio. EUR (2007 noch ca. 152 Mio. EUR). Die kreisangehörigen Gemeinden wiesen zum 31. Dezember 2007 rund 34 Mio. EUR an Fehlbeträgen auf. Aktuellere Zahlen für die kreisangehörigen Gemeinden liegen dem Innenministerium noch nicht vor. Im Vergleich zu anderen Bundesländern erhalten unsere Kommunen auch deutlich höhere Zuweisungen. Gleichzeitig liegen ihre Ausgaben erheblich über denen anderer finanzschwacher Flächenländer. Durch die demografische Entwicklung werden auch die Finanzzuweisungen vom Bund an das Land, die u.a. pro Einwohner berechnet werden, zurückgehen. Hinzu kommt, dass Mecklenburg-Vorpommern ab 2009 mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II ohnehin deutlich weniger Geld vom Bund erhält und diese Zuweisungen ab 2020 ganz wegfallen werden. Nach vorliegenden Prognosen, die die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise noch nicht beinhalten, werden deshalb die Finanzausgleichsleistungen von 1,32 Mrd. EUR im Jahr 2009 auf ca. 1,13 Mrd. EUR im Jahr 2020 sinken.
„Auf diese Entwicklung müssen sich Land und Kommunen einstellen. Wir wollen sowohl zwischen Land und Kommunen als auch zwischen den einzelnen Kommunen einen fairen, aufgabengerechten und transparenten kommunalen Finanzausgleich schaffen“, sagte Innenminister Lorenz Caffier. „Gleichzeitig muss sicher gestellt werden, dass auch künftig steuerschwache Gemeinden und Kreise leistungsfähig bleiben und die unterschiedlichen Belastungen mit Ausgaben ausgeglichen werden.“
Die wichtigsten Eckpunkte der Novellierung des FAG M-V:
Der im Jahr 2002 eingeführte Gleichmäßigkeitsgrundsatz wird auch weiterhin Grundlage für die Bemessung des kommunalen Finanzausgleichs sein. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz beteiligt die Ebenen des Landes und der Kommunen gleichmäßig an der Entwicklung sowohl der Ausgaben als auch der Einnahmen.
Der Steuerkraftausgleich für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte, der kreisangehörigen Gemeinden und der Landkreise wird von bisher 65 % auf 60 % abgesenkt. Das bedeutet, dass die unterschiedliche Steuerkraft der Gemeinden durch die Gewährung von Schlüsselzuweisungen nach dem FAG soweit angeglichen wird, dass selbst die steuerschwächste Gemeinde über mindestens 60 % der durchschnittlichen Finanzkraft verfügt.
Für besonders steuerstarke Gemeinden (abundante Gemeinden) wird eine im Ländervergleich moderate Finanzausgleichsumlage eingeführt. Sie wird dann erhoben, wenn die Steuerkraftmesszahl einer Gemeinde die Ausgangsmesszahl um 15 % übersteigt und bezieht sich auf diesen Differenzbetrag. Der Gesetzentwurf sieht für die Erhebung dieser Umlage einen Übergangszeitraum vor (2010: 10 % des Differenzbetrages, 2011: 20 %, ab 2013: 30 %). Dies gibt den betroffenen Kommunen die Möglichkeit, sich auf diese Umlage einzustellen. Diese Umlage wird nur einige wenige Gemeinden betreffen, die ein besonders hohes Steueraufkommen haben und denen deshalb keine Schlüsselzuweisungen zustehen. Andererseits aber profitieren sie von Leistungen, die das Land aus der Gesamtschlüsselmasse an Dritte zu Gunsten aller Kommunen leistet, oder die als Vorwegabzüge steuerkraftunabhängig zugewiesen werden. Das gilt z.B. für die Vorentnahmen für eGovernment, die Vermittlungsstelle für das Personenstandswesen und ab 2011 voraussichtlich auch für die Betriebskosten für den BOS-Digitalfunk.
Der Regelung aus der Kommunalverfassung M-V, dass Gemeinden mindestens 500 Einwohner haben sollen, wird auch im FAG M-V Rechnung getragen. Deshalb werden ab 2012 Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mindestens 500 im Vergleich zu kleineren Gemeinden bevorzugt, in dem sie höhere Schlüsselzuweisungen (100 %) erhalten. Die Einwohner von Gemeinden unter 500 Einwohner werden ab 2012 nur noch mit 90 % bewertet. Dadurch werden die Schlüsselzuweisungen dieser Gemeinden um durchschnittlich ca. 10 % sinken. Die Mittel, die bisher den Kleinstgemeinden zur Verfügung standen, bleiben der Finanzsäule der kreisangehörigen Gemeinden erhalten. Sie werden innerhalb der Säule aber dorthin verteilt, wo sie tatsächlich notwendig und geboten sind. Gleichzeitig sollen kleine Gemeinden ermuntert werden, durch freiwillige Fusion ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu erhöhen, damit insgesamt im Land zukunftsfähigere kommunale Strukturen entstehen. Die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich sollen eben keine Ersatzleistung sein, wenn die Finanzkraft einer Gemeinde dauerhaft fehlt. Der Übergangszeitraum bis 2012 gibt den kleinen Gemeinden die Möglichkeit, in der Zwischenzeit tragfähige Strukturen zu bilden. Außerdem wird auch gesetzlich verankert, dass Gemeinden unter 500 Einwohner keine Sonderbedarfszuweisungen, Darlehen aus dem Kommunalen Aufbaufonds oder ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauernden Haushaltsausgleichs erhalten. Diese Mittel können keine fehlende Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ersetzen.
Unter Berücksichtigung der zur Kommunalwahl 2009 wirksam werdenden Fusionen haben 292 Gemeinden weniger als 500 Einwohner.
Das System der Vorwegabzüge wird neu gestaltet, teilweise werden Festbeträge erhöht, für einige Bereiche auch ganz aufgelöst. Für die ihnen übertragenen Aufgaben erhalten die Kommunen künftig mehr Geld (207 Mio. EUR, derzeit 190 Mio. EUR). Außerdem sieht der Gesetzentwurf z.B. vor, den Vorwegabzug für übergemeindliche Aufgaben um 30 Mio. EUR auf 137,3 Mio. EUR zu erhöhen. Die Erhöhung des Vorwegabzugs und die gleichzeitige Anpassung der Verteilung führt dazu, dass alle zentralen Orte, auch die Mittel- und Grundzentren, im Verhältnis zu den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden gestärkt werden.
Umlandgemeinden einer kreisfreien Stadt profitieren überproportional von ihrer Lage. Sie haben z.B. durch den Zuzug vieler Städter viele Einwohner dazu gewonnen und damit Steuereinnahmen sowie höhere Zuweisungen aus dem Finanzausgleich erhalten. Viele Einwohner arbeiten in den Städten, nutzen ihre kulturellen Angebote und die sonstige Infrastruktur. Daher ist es angemessen, dass die Umlandgemeinden eine Umlage zahlen, die den jeweiligen kreisfreien Städten für die höheren Belastungen zu Gute kommt. Umlagepflichtig sind direkte Nachbargemeinden oder benachbarte Gemeinden mit einem besonders hohen Bevölkerungszuwachs und hohen Pendlerströmen in die kreisfreien Städte.
Aufgabenzuordnungsgesetz: Die Übertragung von Aufgaben vom Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte ist in einem engen Zusammenhang mit der künftigen Kreisstruktur zu sehen und orientiert sich an dem Leitbild des Landtages zur Verwaltungsreform, das auch Kriterien für die Aufgabenübertragung festgelegt hat. Im Vordergrund stehen dabei die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung, der Abbau von Doppelstrukturen und die Stärkung der Landräte und Oberbürgermeister in ihrer Funktion als Bündelungsbehörden.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Schwerpunkte der Aufgabenübertragung im Bereich Arbeitsschutz und technische Sicherheit sowie Immissionsschutz und Abfallwirtschaft liegen. Ferner werden Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz übertragen. Auch Aufgaben aus den Bereichen Wasser und Boden sowie Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege stehen zur Übertragung an. Die Aufgaben des Landesjugendamtes werden auf den Kommunalen Sozialverband übertragen.
Nach dem gegenwärtigen Stand sind 174 Stellen von der Funktionalreform betroffen.
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