News-Archiv Mai 2009
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Mecklenburg-Vorpommern | 08.05.2009 - 10:33:11
Schwerin/MVticker. Wie der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Mathias Löttge, heute in Schwerin informierte, will die Regierungskoalition in Mecklenburg-Vorpommern die Unternehmen durch einen klaren Fokus auf die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise weiter unterstützen. Zudem soll die Ausnahmeregelung für die neuen Bundesländer verlängert werden, die die Umsatzgrenze auf 500.000 Euro anhebt.
„Für Unternehmen bietet bei der Umsatzsteuer die Ist-Besteuerung gegenüber der Soll-Besteuerung einen klaren Liquiditätsvorteil. Sie verhindert außerdem Zinsnachteile. Bei der Ist-Besteuerung muss die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abgeführt werden, wenn wirklich auch ein Zahlungseingang vorliegt. Es kommt also nicht auf das Datum der Rechnungslegung an.
Unternehmen sollten verstärkt die Möglichkeit der Regelung in Paragraf 20 des Umsatzsteuergesetzes nutzen. Danach kann ein Unternehmer auf Antrag die Ist-Besteuerung wählen, wenn sein Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 250.000 Euro betragen hat. In den neuen Ländern gibt es eine Sonderregelung. Danach kann die Ist-Besteuerung bis zu einem Gesamtumsatz von 500.000 Euro genutzt werden. Davon sollten Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern offensiv Gebrauch machen“, forderte Mathias Löttge.
„Die Sonderregelung für die neuen Bundesländer läuft im Jahr 2009 aus. Da nicht damit zu rechnen ist, dass die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise bis zum Jahresende beendet ist, sondern Unternehmen in unserem Land sicher auch in 2010 vor großen Herausforderungen stehen, Umsatz und Arbeitsplätze zu sichern, wollen wir, dass die Sonderregelung verlängert wird. Dazu bringen SPD und CDU in der kommenden Woche einen Antrag (ANLAGE) in den Landtag ein“, informierte der CDU-Politiker.
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