News-Archiv Mai 2009

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260 Millionen Euro seit 1991 in den Küstenschutz des Landes investiert

Mecklenburg-Vorpommern | 06.05.2009 - 11:17:01

Schwerin/MVticker. „Es gibt weltweit keine andere Methode, um im natürlichen Rückgang befindliche Sandküsten langfristig zu stabilisieren, als den natürlichen Sedimentfehlbetrag durch Aufspülen künstlich zu ersetzen“, sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus heute auf der Insel Poel anlässlich der Bauabnahme „Strandaufspülung Schwarzer Busch“. So werde auch diese Aufspülung für Poel nicht die letzte gewesen sein, auch wenn zwischenzeitlich das Buhnenfeld gebaut wurde und man daher erwarten kann, dass bis zur nächsten Aufspülung mehr Zeit vergehen wird.
 
Zuletzt waren vor sieben Jahren vor der Ortschaft „Am Schwarzen Busch“ 150.000 Kubikmeter aufgespült worden. Die Verlagerung des Sandes in andere Küstenbereiche machte die aktuell durchgeführte Maßnahme erforderlich. Erneut wurden 110.000 Kubikmeter Sand aufgespült.
 
„Die Sicherung gegen die von der Ostsee ausgehenden Gefährdungen erfordert fortwährende intensive Arbeiten“, betonte Minister Backhaus. Küstenschutz sei eine Aufgabe, der sich das Land in den zurückliegenden fast 20 Jahren mit Engagement gestellt habe.
Mehr als 260 Millionen Euro wurden seit 1991 in den Küstenschutz investiert. Davon sind fast drei Millionen für den Küstenabschnitt „Am Schwarzen Busch“ eingesetzt worden. Dabei handelt es sich um Gelder, die aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes bereitgestellt wurden und zu 70 Prozent vom Bund und zu 30 Prozent vom Land kofinanziert wurden.
Damit wurden unter anderem 14 Millionen Kubikmeter Sand aufgespült, 800 Buhnen und 30 Kilometer Deiche gebaut.
 
„Die zahlreichen Maßnahmen wurden auf der Grundlage der im Generalplan Küsten- und Hochwasserschutz 1994 festgeschriebenen Grundsätze und Planungssicherheiten realisiert. Die wesentlichen Grundsätze gelten auch heute noch, aber es ist im Laufe der Zeit viel Neues hinzugekommen, das es zu berücksichtigen gilt“, sagte der Minister und präsentierte mit dem Übersichtsheft zum Regelwerk Küstenschutz eine flexiblere Handlungsgrundlage. Künftig werde es notwendig sein, sowohl die Grundlagen als auch die Planungsabsichten dem rasch fortschreitenden Wissensstand anzupassen. Deshalb sollen die Grundsätze und die Planungsabsichten künftig in separaten Heften des Regelwerkes veröffentlicht werden.
 
„Mit dem heute in der Öffentlichkeit übergebenen Übersichtsheft, das ein Bindeglied zwischen dem Generalplan und den künftigen Themenheften darstellt, wird eine komplexe Gesamtschau des Küstenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt“, so Dr. Backhaus. Neben den naturräumlichen Gegebenheiten und den Küstenprozessen werden die Sturmflutentstehung und die rechtlichen Rahmenbedingungen beschrieben.
Darüber hinaus kann man erfahren, wie Sturmfluten entstehen, wie die Bemessung von Küstenschutzanlagen vorgenommen wird und wie dabei der Anstieg des Meeresspiegels Berücksichtigung findet.
 
Die aktuelle Prioritätenplanung für die kurz- und mittelfristigen Maßnahmen bis 2014 geht vom Erhalt bzw. dem Ausbau der bestehenden uferliniennahen Schutztrassen an der Außenküste aus. Nach wie vor werden sich daher über die Hälfte aller Aktivitäten auf den Schutz in diesem Bereich konzentrieren. Dabei handelt es sich um investive Maßnahmen wie Wiederholungsaufspülungen im Dünen-, Strand- und Schorrebereich, wofür in den kommenden Jahren ca. 3 Millionen Kubikmeter Sand benötigt werden. Das bedeutet, ca. ein Fünftel der vorgesehenen Mittel (21 Prozent) wird benötigt, um die negative Sedimentsbilanz an der Außenküste auszugleichen. Der Neubau bzw. die Ertüchtigung von Deichen wird zukünftig an Bedeutung zunehmen. Hier steigen die Aufwendungen um mehr als das Dreifache, an der Außenküste allein auf 30 Prozent der Gesamtkosten. Ein Großteil der veranschlagten Mittel wird für die Fortführung des Deichbaus auf dem Ostzingst benötigt. Die kurz- und mittelfristige Planung sieht auch für die Bodden- und Haffküsten weitere Maßnahmen zur Herstellung eines einheitlichen Schutzniveaus für alle gefährdeten Ortschaften vor. 45 Prozent der bis 2014 kalkulierten Mittel ist für derartige Vorhaben vorgesehen. In der Regel werden dies der Bau oder die Verstärkung von Deichen sein, in den städtischen Bereichen wie Barth oder Ueckermünde aber auch Ufermauern und andere Sonderkonstruktionen. Von besonderer Bedeutung und in seiner Dimensionierung für die Küste Mecklenburg-Vorpommerns einmalig ist die Errichtung eines Sperrwerks in Greifswald, dass bei Eintritt einer sehr schweren Sturmflut das Absperren des Ryck ermöglicht und zusammen mit den anschließenden Deichen die Überflutung des Stadtgebietes verhindern soll.
 
„Noch sind nicht alle gefährdeten Ortschaften an der Küste zuverlässig gesichert und der Erhalt des erreichten Sicherheitsniveaus wird ausgehend von den prognostizierten Folgen des Klimawandels zunehmende Anstrengungen erfordern“, sagte Minister Backhaus. Es sei deshalb folgerichtig gewesen, dass sich der Bund zu seiner Verantwortung beim Küstenschutz bekannt hat und auf Bitten der Küstenbundesländer einen Sonderrahmenplan Küstenschutz aufgelegt hat. „Mit diesem werden den Küstenbundesländern bis 2025 zusätzliche Mittel innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ in Höhe von 543 Millionen Euro verfügbar gemacht“, erläuterte der Minister. Für den Küstenschutz in Mecklenburg-Vorpommern würden aus dem Sonderrahmenplan etwa vier Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. 
 


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