News-Archiv April 2009

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Zu enge Straßen: Grundstücksbezogene Abfallentsorgung in Kösterbeck wird eingestellt

Region Rostock | 27.04.2009 - 11:50:43

Rostock/Kösterbeck/MVticker. Die Bewohner einzelner Straßen Kösterbecks müssen sich ab dem 01. Juni 2009 auf Veränderungen bei der Abfallentsorgung einstellen. Weil bestimmte Straßenzüge aufgrund ihrer zu geringen Breite und zu engen Kurvenradien für die Müllfahrzeuge nicht befahrbar sind, wird die grundstücksbezogene Abfallentsorgung ab diesem Zeitpunkt eingestellt.
 
Das Problem ist keineswegs neu. Bereits im Rahmen der Trägerbeteiligung an der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohnpark Kösterbeck“ hatte das Umweltamt des Landkreises Bad Doberan die Gemeinde Roggentin auf zu erwartende Schwierigkeiten bei der Befahrbarkeit hingewiesen und Veränderungen gefordert. Doch die Gemeinde hat diese Hinweise nicht berücksichtigt. Nun werden die Bürger von den daraus erwachsenen Problemen beeinträchtigt.
Denn nachdem die Planungen umgesetzt und die Straßen fertig gestellt waren, zeigte sich sehr schnell, dass die Bedenken des Umweltamtes durchaus berechtigt waren – die Straßen sind tatsächlich zu schmal und demzufolge machte auch der damalige Abfallentsorger GESU eindringlich und wiederholt auf Schwierigkeiten bei der Befahrbarkeit aufmerksam.
Die jahrelangen Versuche, diese mit der Gemeinde Roggentin zu klären, blieben leider allesamt erfolglos. Geschehen muss dennoch etwas. Denn nun drängt auch die inzwischen mit der Abfallentsorgung beauftragte Firma ALBA unter Hinweis auf die Unfall-Verhütungs-Vorschriften der Berufsgenossenschaft auf eine endgültige Lösung. Zu Recht. Denn in den Unfallverhütungsvorschriften ist klar geregelt, dass die Befahrung von Straßen ohne ausreichende Wendemöglichkeit und demzufolge auch das Rückwärtsfahren untersagt ist und Straßen ohne Begegnungsverkehr und bei geradem Straßenverlauf eine Mindestbreite von 3,55 Metern ausweisen müssen. Allein aufgrund des rechtlich verbindlichen Charakters dieser Regelungen ist das Befahren der engen Straßen des Wohngebietes zu unterbinden. Und dass diese Vorschriften ihre Berechtigung haben, beweist das tragische Beispiel aus dem vergangenen Jahr, als es zu einem Unfall beim Rückwärtsfahren kam, bei dem ein Müllwerker tödlich verunglückte. Die ALBA- Firmenleitung und der Landkreis Bad Doberan bestehen darauf, dass die einschlägigen Vorschriften eingehalten werden. 
 
Da es für bauliche Veränderungen inzwischen zu spät sein dürfte, gibt es nur noch eine Alternative:  Die Anwohner müssten ihre Behälter an den Abfuhrtagen an sog. Bereitstellungsplätzen bereitstellen. Diese Plätze sind durch die Gemeinde an den befahrbaren Straßen zu schaffen. Das Umweltamt und die Firma ALBA hatten dazu bereits einen konkreten Vorschlag unterbreitet und dabei darauf geachtet, dass die jeweiligen Wegstrecken mit maximal 50 Metern in einem zumutbaren Rahmen bleiben. Für diejenigen Anwohner, denen dies dennoch nicht zumutbar erscheint, könnte ein „Tonnendienst“, d.h. das Abholen und Rückstellen der Müllgefäße, gegen ein Entgelt angeboten werden. Einen solchen „Tonnendienst“ hatte die Gemeinde Roggentin in der Vergangenheit bereits zeitweise mit dem Entsorger GESU vertraglich vereinbart. Ebenso steht es ihr bzw. einzelnen Anwohnern nun frei, derartige Leistungen von ALBA in Anspruch zu nehmen. Vertragliche Regelungen sind jedoch unabdingbare Voraussetzung dafür.
 
Ansprechpartner für die betroffenen Bürger ist die Gemeinde Roggentin über das Amt Carbäk. Dort muss eine Lösung für das Problem gefunden werden.
 


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