News-Archiv April 2009

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Schwerin: Anklage wegen Misshandlung der kleinen Anna

Region Schwerin | 15.04.2009 - 11:14:52

Schwerin/MVticker. Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen die 21 Jahre alte Mutter der 2-jährigen Anna Anklage wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen erhoben.
 
Am Abend des 28.01.2009 wurde das Kleinkind auf Veranlassung des 26 Jahre alten Lebensgefährten der Kindesmutter, bei dem es sich nicht um den Kindesvater handelt, in das Klinikum Schwerin eingeliefert. Dort stellten die behandelnden Ärzte einen Schädelbruch am Hinterkopf, einen Spiralbruch des linken Oberarms sowie Hämatome am gesamten Körper, insbesondere im Bereich des Gesäßes, fest. Der Vorfall war bereits Gegenstand der Pressebe-richterstattung in der 6. Kalenderwoche 2009. 
 
Die Verletzungen können nach dem Gutachten der Rechtsmedizin nicht - wie von der Kindesmutter behauptet - aufgrund einfacher Sturzfolge und leichtem Klopfen auf das Gesäß entstanden sein; sie seien vielmehr charakteristisch für fortgesetzt ausgeübte stumpfe Gewalt gegen das Kind im Rahmen überbordender Züchtigungen oder Misshandlungen sowie für anschließendes Hinstürzen. 
 
Da nach dem Ergebnis der Ermittlungen beiden Beschuldigten konkrete Körperverletzungshandlungen nicht nachgewiesen werden konnten, beschränkt sich die Anklage auf den Vorwurf der Verletzung der Fürsorgepflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen die Kindesmutter. Gegen den Lebensge- fährten der Kindesmutter, der sich auf sein Aussageverweige- rungsrecht beruft, wurde das Verfahren eingestellt, da wegen der vorgenannten Straftatbestände nach dem Gesetzeswortlaut nur Personen verfolgt werden können, denen eine Pflicht zur Erziehung oder Fürsorge obliegt (Eltern, Pfleger, Vormund, Betreuer). Eine dieser Voraussetzungen lag beim Lebensgefährten der Kindesmutter nicht vor.
 
Die kleine Anna ist zwischenzeitlich genesen und lebt jetzt beim Kindesvater.


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