News-Archiv April 2009
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Kurzfilm-Wettbewerb zum Grundgesetz ausgelobt: Mach das Grundgesetz zum Superstar!
Nachrichten aus Deutschland | 08.04.2009 - 11:29:56
Rostock/Berlin/MVticker. In diesem Jahr feiert das Grundgesetz am 23. Mai seinen 60. Geburtstag - ein Anlass um unsere Verfassung kritisch, festlich oder auch fröhlich zu würdigen. Aber was bedeutet eigentlich das Grundgesetz für uns Bürger? Hat es seit 1949 seine Aktualität behaupten können? Welche elementaren Rechte waren damals den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates besonders wichtig? Welchen von diesen Menschen- und Bürgerrechte begegnen uns im Alltag? Und wie gehen wir heute damit um?
Um die ersten 19 Artikel unseres Grundgesetzes geht es in diesem Kurzfilm-Wettbewerb. Einen oder mehrere in Szene zu setzen, den Kerngedanken des oder der jeweiligen Artikel zu veranschaulichen oder kritisch zu hinterfragen. Das Medium dazu ist der Film, den Ihr auf You Tube hoch ladet und uns per Email Euren Link und Eure Daten zusendet. Eine fachkundige Jury unter Vorsitz von Ulrich Ehlers von der internationalen Jugendbildungsstätte Jugendhof Scheersberg wird sich mit den Beiträgen auseinandersetzen und die Gewinner küren. Als Preise winken für die drei besten Teams Reisen nach Berlin, sowie DVD- / Buchpreise für weitere 10 Beiträge.
Ausgelobt wird der Wettbewerb von MdB Eckhardt Rehberg (Rostock) und dem MdB Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Kultur- und medienpolitischer Sprecher und Mitglied des Verwaltungsrates und des Präsidiums der Filmförderanstalt Berlin (FFA).
Teilnahme
1. Teilnehmen können Jugendliche und Schüler im Alter von 15 bis 21 Jahren als Einzelpersonen oder auch im Team, das vier Mitglieder nicht überschreiten sollte.
2. Die Filme können einen oder mehrere der Grundrechtsartikel wie folgt behandeln:
• als Kurzfilm, der eine Geschichte zu einem der Artikel erzählt (nach eigener Idee / Drehbuch). Das Konzept kann beigelegt werden.
• als filmische Dokumentation / redaktioneller Beitrag, die/der sich journalistisch mit einem der Artikel auseinander setzt.
3. Die Kurzfilme sollten eine Länge von 3.30 Minuten nicht überschreiten. Die Beiträge mit einer Mindestauflösung von 640 x 480 werden von den Teilnehmern auf You Tube hochgeladen und der Link per Email unter dem Betreff: Kurzfilm-Wettbewerb „Grundrechte“ an wolfgang.boernsen@bundestag.de gesendet. In der Email sind die Namen, das Alter und die Anschrift aller Teilnehmer, gegebenenfalls der Schule oder Jugendgruppe, sowie die Kontaktdaten eines/ einer Ansprechpartners / Ansprechpartnerin anzugeben.
4. Die Teilnehmer erhalten eine Bestätigung ihrer Teilnahme.
5. Der Bewerbungsschluss ist der 1.Mai 2009. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Bewertung erfolgt durch eine Fachjury mit Vertretern der Medien- und Kulturpolitik, der Filmwirtschaft sowie einem Mitglied des Präsidiums der deutschen Filmförderanstalt (FFA).Die Jury wird die drei treffendsten Arbeiten auswählen. Bewertungskriterien für die eingesandten Produktionen sind u.a. Kreativität bei der Behandlung des Wettbewerbsthemas als auch eine gelungene Umsetzung, Originalität und die journalistische Bearbeitung. Eine Die Auswertung erfolgt altersspezifisch.
Der Kulturfernsehsender Arte und die Deutsche Welle TV haben bereits Interesse an der Übernahme besonders gelungener Produktionen signalisiert.
Kontakt:
Deutscher Bundestag
Büro Wolfgang Börnsen (Bönstrup), MdB
z.Hd. Uta Wentzel, Kulturwirtin univ.
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: (030) 227-77377
Fax: (030) 227-76377
E-Mail: Wolfgang.Boernsen@Bundestag.de
Die vollständigen Gesetzestexte können auf den Seiten des Deutschen Bundestages eingesehen werden: http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg_01.html
Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar
Artikel 2: Freiheit der Person
Artikel 3: Gleichheit vor dem Gesetz / Männer und Frauen sind gleichberechtigt
Artikel 4: Freiheit des Glaubens / Gewährleistung der Religionsausübung
Artikel 5: Freiheit der Meinungsäußerung und –verbreitung
Artikel 6: Schutz der Familie – Pflege und Erziehung der Kinder
Artikel 7: Das Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates
Artikel 8: Versammlungsfreiheit
Artikel 9: Recht auf Bildung von Vereinigungen zur Wahrung der Arbeitsbedingungen
Artikel 10: Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
Artikel 11: Freizügigkeit
Artikel 12: Freie Wahl des Berufes, des Arbeitsplatzes und der Berufsstätte
Artikel 13: Unverletzlichkeit der Wohnung
Artikel 14: Eigentum, Erbrecht und Enteignung
Artikel 15: Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln durch Überführung in Gemeineigentum
Artikel 16: Ausbürgerung, Auslieferung – Asylrecht
Artikel 17: Beschwerde- und Petitionsrecht
Artikel 18: Verwirkung von Grundrechten
Artikel 19: Gewährleistung der Grundrechte
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