News-Archiv April 2009
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Ilka Lochner-Borst: Landtag schließt gesetzliche Lücke - Hochschulen können autonom entscheiden
Mecklenburg-Vorpommern | 01.04.2009 - 16:25:48
Schwerin/MVticker. Die hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Ilka Lochner-Borst, hat in Zusammenhang mit dem heutigen Beschluss einer Novelle des Landeshochschulgesetzes deutlich gemacht, dass es damit allein um die Schließung einer durch einen Gerichtsentscheid entstandenen Regelungslücke ging.
„Die Polemik der LINKEN führt in die Irre. Der Verwaltungskostenbeitrag an den Hochschulen ist keineswegs neu, sondern bereits unter der rot-roten Vorgängerregierung eingeführt. Leider wurde es durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald notwendig, eine saubere rechtliche Regelung zu beschließen. Dies ist heute geschehen. Wir haben es dabei den Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie selbst überlassen, ob und in welcher Höhe bis max. 50 € ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben werden kann. Die Hochschulen können dies tun – sie müssen es aber nicht“, unterstrich Ilka Lochner-Borst.
Die CDU-Landtagsabgeordnete wies die Behauptungen der Fraktion DIE LINKE zurück, der geänderte Paragraf liefere das Einfallstor für Studiengebühren. Diesen Paragrafen habe die LINKE 2006 selbst mit beschlossen. Er legte fest, dass die Hochschulen Gebühren, Beiträge und Entgelte erheben. Gleichzeitig machte Ilka Lochner-Borst deutlich, dass sich am § 6 Landeshochschulgesetz nichts geändert habe. Dort sei u. a. festgeschrieben, dass für ein Studium bis zu einem ersten und bei gestuften Studiengängen bis zu einem zweiten berufsqualifizierenden Abschluss keine Studiengebühren erhoben werden.
„Wir haben uns heute entschieden, den Verwaltungskostenbeitrag nicht, wie von einigen gefordert, nur nach dem Verursacherprinzip auszurichten. Wir wollen, dass die Lasten gleichmäßig auf alle verteilt werden. Wir sind gegen eine Entsolidarisierung, die gesellschaftspolitisch betrachtet nicht akzeptabel ist“, so Ilka Lochner-Borst abschließend.
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