News-Archiv April 2009

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FDP: Bundeseinheitliches Staatshaftungsgesetz überfällig

Mecklenburg-Vorpommern | 01.04.2009 - 13:35:41

Schwerin/MVticker. Sebastian Ratjen, Mitglied der FDP-Landtagsfraktion M-V, erklärt zur Einbringung des Antrags der FDP-Landtagsfraktion „Reform des Staatshaftungsrechts“:
 
„Meine Fraktion macht sich mit ihrem Antrag für ein bundeseinheitliches Staatshaftungsgesetz stark. Nur so kann staatliches Handeln in seine Schranken gewiesen werden. Nur die umfassende Haftung für behördliches Fehlverhalten kann sicherstellen, dass der Staat sein Machtprivileg nicht missbraucht.
 
Bis heute ist die Systematik des Staatshaftungsrechts sehr undeutlich. Zu Beginn der 80’er Jahre hatte die Bundesrepublik ein Staatshaftungsgesetz verabschiedet, das jedoch 1982 durch das Bundesverfassungsgericht mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes für verfassungswidrig erklärt wurde. Mit der Verfassungsreform von 1994 ist eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes  für die Staatshaftung geschaffen worden. Gleichwohl gab es bis dato keine konkreten Bemühungen um eine Neuordnung des Staatshaftungsrechts.
 
Nach wie vor überlässt es der Gesetzgeber der Rechtsprechung das Staatshaftungsrecht der stetigen Fortentwicklung in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft anzupassen. Der Anpassungsprozess vollzieht sich mühsam im Wege einer Vielzahl höchstrichterlicher Einzelfallentscheidungen. Schon heute gibt es mehr ungeschriebenes Richterrecht als geschriebenes Staatshaftungsrecht.
 
Selbst Spezialisten haben Mühe, sich zurechtzufinden. Zur Wiederherstellung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ist eine Neuordnung des Staatshaftungsrechts daher dringend geboten. So kann sich der Bürger auf die Rechtschaffenheit staatlichen Handelns verlassen.“
 
 


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