News-Archiv Dezember 2008

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Wolf-Dieter Ringguth: CDU erwartet Sicherung der Finanzierungsgrundlagen für den Feuerschutz

Mecklenburg-Vorpommern | 30.12.2008 - 14:51:31

Schwerin/MVticker. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolf-Dieter Ringguth, hat unterstrichen, dass die CDU-Landtagsfraktion einen Erhalt der Finanzierungsgrundlagen für den Feuerschutz erwarte. Es sei dringend erforderlich, dass ein entsprechender Beschluss der Innenministerkonferenz durch das Land aufgegriffen werde.
 
„Im Rahmen der Beratungen für die Föderalismusreform II wird intensiv auch über die Finanzgrundlagen und die künftige Aufteilung von Steuern gesprochen. In diesem Zusammenhang wurde auch über die Feuerschutzsteuer beraten. Wir wollen sicherstellen, dass die Feuerschutzsteuer weiter den Ländern zur Verfügung steht. Die Innenministerkonferenz hat sich bereits am 20./21. November entsprechend positioniert. Ziel muss es sein, dass auch künftig ausreichend Geld für Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes in den Kommunen zur Verfügung steht. Ein gegenteiliger Beschluss der Finanzministerkonferenz schadet der engagierten Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren im Land. Wir brauchen deshalb eine klare und einheitliche Positionierung in Mecklenburg-Vorpommern, die sich allein am Landesinteresse orientiert“, so Wolf-Dieter Ringguth.
 
„In unserem Bundesland werden die Einnahmen aus der Steuerverteilung ganz überwiegend den Kreisen und kreisfreien Städten für Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes und für die Bildung einer Sonderrücklage zur Beschaffung der gerätetechnischen Ausstattung mit BOS-Digitalfunkgeräten zugewiesen. Die Landkreise beteiligen die kreisangehörigen Gemeinden an den Einnahmen.
 
Brandschutz ist keine Aufgabe des Bundes, sondern muss vor Ort erfolgen! Deshalb muss das über die Feuerschutzsteuer eingenommene Geld auch künftig vor Ort verausgabt werden können“, so Wolf-Dieter Ringguth abschließend.
 
Die Feuerschutzsteuer ist eine Ländersteuer. Sie beträgt 8 Prozent der Prämien der entsprechenden Versicherungen. Die Einnahmen werden nach einem im Feuerschutzsteuergesetz definierten Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt. Sie kommen zweckgebunden dem Brandschutz zugute.


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