News-Archiv November 2008

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Topverdiener sollen künftig deutlich höhere Geldstrafen zahlen: Ministerin Kuder befürwortet Aufhebung der Tagessatzhöchstgrenze

Mecklenburg-Vorpommern | 28.11.2008 - 13:50:30

Schwerin/MVticker. Straffällige Spitzenverdiener sollen künftig deutlich höhere Geldstrafen zahlen. Der Bundesrat hat sich heute mit den Stimmen von Mecklenburg-Vorpommern für eine Aufhebung der gesetzlichen Tagessatzhöchstgrenze bei Geldstrafen ausgesprochen. Der Bundesrat trat damit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung entgegen, der bei Geldstrafen eine Erhöhung der derzeit geltenden Tagessatzhöchstgrenze von 5.000 auf 20.000 € vorsieht.
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Nur die Aufhebung der Tagessatzhöchstgrenze stellt sicher, dass Verurteilte mit Spitzenbezügen entsprechend ihrer vollen Leistungsfähigkeit belastet werden. Die von der Bundesregierung vorgesehene Obergrenze von 20.000 € ist eine künstliche Deckelung, die die wirklichen Topverdiener im Ergebnis begünstigt. Selbstverständlich ist bei schweren Straftaten nach wie vor eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Es geht also nicht darum, dass Topverdiener sich von einer gebotenen Freiheitsstrafe freikaufen können.“
Das Strafrecht unterscheidet zwischen Freiheits- und Geldstrafe. Geldstrafe wird nach Tagessätzen zu je 1,- € bis 5.000,- € verhängt. Dabei bemisst sich die Anzahl der Tagessätze nach dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat (mindestens 5 – höchstens 360 Tagessätze), während die Höhe des einzelnen Tagessatzes die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters widerspiegelt. Das Tagessatzsystem soll gewährleisten, dass jedem Täter ein vergleichbares finanzielles Opfer abverlangt wird. Der jeweilige Tagessatz entspricht deshalb dem Nettoeinkommen, das dem strafrechtlich Verurteilten an einem Tag zur Verfügung steht. Die geltende Obergrenze von 5.000 € wurde bereits 1975 eingeführt und ist seitdem nicht mehr geändert worden.


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