News-Archiv November 2008

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Schulgesetzentwurf muss nachgebessert werden: Keine gesetzlicher Änderungsbedarf beim Religionsunterricht

Mecklenburg-Vorpommern | 12.11.2008 - 13:12:39

Schwerin/MVticker. Der jetztige Entwurf für ein neues Schulgesetzes bedarf nach Ansicht des Katholischen Büros Schwerin der Nachbesserung. Schwester Cornelia Bührle, Leiterin des Katholischen Büros Schwerin, begrüßt zwar, dass der Gesetzentwurf vorsieht, bei Schulen in freier Trägerschaft so wie bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft die Höhe der Finanzhilfe fortan nach der Anzahl der Schüler zu bemessen. "Damit ist ausgesagt, dass der öffentlichen Hand die 'einen' Schüler nicht mehr bzw. weniger wert sind als die 'anderen' Schüler", so Bührle bei der parlamentarischen Anhörung am Donnerstag, 13. November 2008 in Schwerin. Der Gesetzentwurf sei allerdings insoweit inkonsequent, als bei z.B. allgemeinbildenden Schulen die Höhe der Finanzhilfe im Falle der Ersatzschulen nur 85 Prozent betragen soll und nicht 100 Prozent. Die Juristin und Ordensfrau sieht darüberhinaus die Gefahr, dass der Landtag als Gesetzgeber sich bei der Frage der Schulfinanzierung politisch entmachtet. Zumal juristisch nicht eindeutig klar sei, dass die entsprechenden Ermächtigungen für die Regierungen in Einklang mit der Landesverfassung stünden, so Bührle. Sie sprach sich erneut dafür aus, das hinsichtlich des Religionunterrichts kein gesetzlicher Änderungsbedarf besteht.


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