News-Archiv Oktober 2008
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Polizei warnt: Laub verwandelt Straßen in Rutschbahnen!
Mecklenburg-Vorpommern | 17.10.2008 - 13:22:26
Rostock/MVticker. Im Zusammenhang mit den tödlichen Verkehrsunfällen der letzten Tage im Landkreis Bad Doberan weist die Polizei nochmals auf die herbstlichen Witterungsbedingungen und die veränderten Straßenzustände hin.
Die Polizei rät daher allen Fahrzeugführern bei den gegenwärtig herbstlichen und demnächst winterlichen Verhältnissen zu einer besonders vorsichtigen und vorausschauenden Fahrweise.
Die zurzeit erschwerten und plötzlich wechselnden Fahrbahn- und Witterungsverhältnisse durch Laub auf den Straßen sowie Feuchtigkeit und einsetzenden Bodenfrost erfordern eine dem jeweiligen Fahrbahnzustand und der Sichtweise angepasste Fahrgeschwindigkeit sowie einen vergrößerten Sicherheitsabstand. Bei einer Temperatur von unter sieben Grad Celsius empfiehlt die Polizei den unbedingten Einsatz von Winterreifen.
Da auch Nieselregen und Nebel Begleiterscheinungen des Herbstes sind, sollten auch Überholvorgänge vermieden werden. Ein langsames Heranfahren an Kreuzungen und Einmündungen ist ratsam.
Die herbstliche Witterung, die neben Nebel und Regen auch rutschige Fahrbahnen durch verstärkten Laubfall bereitet, zwingt alle Verkehrsteilnehmer dazu, die Geschwindigkeit und den Sicherheitsabstand der Sichtweite sowie den Witterungs- und Fahrbahnverhältnissen anzupassen.
Auch auf die richtige Beleuchtung kommt es vor allem in der jetzt beginnenden dunklen Jahreszeit an. „Einäugige“ und „Blender“ stellen ein hohes Gefahrenpotenzial dar. Sicherheit durch Sichtbarkeit ist nur dann gegeben, wenn die Beleuchtung am Fahrzeug vollständig funktioniert und wirklich vor jeder Fahrt geprüft wird.
Für alle Fahrzeugführer gilt die Faustregel: Sichtweite in Meter entspricht etwa der Geschwindigkeit in km/h. Das heißt, sieht der Fahrer nur 50 Meter weit, darf er nur mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h fahren.
Auch die Scheiben und Scheinwerfergläser sollten gesäubert sein.
Zusätzliche Maßnahmen wie Nebelscheinwerfer dürfen nur eingeschaltet werden, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Dagegen sind Nebelschlussleuchten ausschließlich bei Nebel einzuschalten, wenn die Sichtweiten weniger als 50 m betragen. Werden die Sichtverhältnisse besser, ist die Nebelschlussleuchte sofort wieder auszuschalten.
Die Polizei rät für Fahrten im Herbst und Winter mehr Zeit einzuplanen, um stressfrei und besonnen ans Ziel zu kommen.
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