News-Archiv Oktober 2008
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Justizministerin Kuder zieht positive Bilanz ihrer bisherigen Amtstätigkeit
Mecklenburg-Vorpommern | 02.10.2008 - 15:29:48
Mit dem Rücktritt des Ministerpräsidenten endet morgen um 24.00 Uhr offiziell auch die Amtszeit von Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU). Bis zur erneuten Vereidigung ist die Ministerin mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt. Aus diesem Anlass zog die Ministerin heute in Schwerin eine positive Bilanz ihrer bisherigen Amtstätigkeit. „Meine wesentlichen justizpolitischen Anliegen sind ein verbesserter Opferschutz, ein besserer Schutz der Bevölkerung vor Wiederholungstätern, eine konsequente Bekämpfung des Extremismus sowie eine wirtschaftsfreundliche, bürgernahe und dem Rechtsfrieden dienende Justiz. In den letzten zwei Jahren haben wir hier bereits viel erreicht. Ich werde auch in Zukunft nicht nachlassen, meine justizpolitischen Anliegen in die Tat umzusetzen,“ sagte die Justizministerin heute in Schwerin und schickt den Medien eine große Liste mit Fakten, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen:
1. Verbesserter Schutz der Bevölkerung vor Wiederholungstätern
Die Zahl der Bewährungshelfer wurde von 60 im Jahr 2006 auf heute 80 erhöht. Damit wurde die durchschnittliche Fallbelastung eines Bewährungshelfers von 90 im Jahr 2006 auf heute 75 gesenkt. Hierdurch wurden die Kontrollintervalle bei den unter Bewährung oder Führungsaufsicht stehenden Personen erheblich verkürzt. Zudem werden seit April diesen Jahres unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht stehende Personen standardisiert nach Risikofaktoren in Fallgruppen eingeteilt. Dies ermöglicht, die Kontaktfrequenz zwischen Bewährungshilfe und Personen, die als eher gefährlich einzustufen sind, auf zwei Wochen zu verkürzen. Im Jahr 2006 betrug die Kontaktfrequenz auch bei dieser Personengruppe im Durchschnitt sechs Wochen. „Eine engere Kontrolle durch die Bewährungshilfe vermindert das Rückfallrisiko des Täters. Wesentliche Forderungen aus dem Caroline-Untersuchungsausschuss sind damit umgesetzt,“ sagte Kuder.
2. Bekämpfung Jugendkriminalität
a) Intensivtäterkonzept
Ende 2007 sind Maßnahmen zur schnelleren und damit auch generalpräventiv wirksamen Strafverfolgung insbesondere von jugendlichen Intensivtätern in die Praxis eingeführt worden (sog. Intensivtäterkonzept). Bei allen Staatsanwaltschaften des Landes wurden Sonderdezernate eingerichtet. Dort werden in enger Abstimmung mit Polizei und Jugendämtern alle strafrechtlich relevanten Erkenntnisse über Intensivtäter gesammelt und gebündelt und sämtliche Ermittlungsverfahren gegen diese Täter in einer Hand geführt. Somit können herkömmliche Zuständigkeitszersplitterungen und Informationsverluste vermieden werden. „Zielstellung ist, gegen jugendliche Intensivtäter regelmäßig innerhalb von sechs Wochen nach Verfahrenseinleitung Anklage zu erheben. Nur eine Strafe, die auf dem Fuße folgt, wird die Täter auch tatsächlich beeindrucken,“ sagte Kuder.
b) Verstärkter Einsatz von beschleunigten Verfahren
Das beschleunigte Verfahren ist verstärkt zum Einsatz gekommen etwa beim G8-Gipfel, bei Übergriffen gegen Ausländer im Schweriner Schlossgarten und aktuell nach den Fußballausschreitungen in Rostock vom vergangenen Freitag. Das beschleunigte Verfahren ist eine besondere Form des Strafverfahrens. Es dient dazu, Sachverhalte mit einfacher Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln.
c) Verkürzung Verfahrensdauer
Die Dauer von Strafverfahren gegen kriminelle Jugendliche konnte in MV weiter verkürzt werden. Der durchschnittliche Zeitraum zwischen Anklageerhebung und Verurteilung durch den Jugendrichter konnte von 3,6 Monaten im Jahr 2005 auf 3,4 Monate im Jahr 2007 gesenkt werden. Mecklenburg-Vorpommern liegt damit nur noch ganz knapp über dem Bundesdurchschnitt aus dem Jahr 2006 von 3,3 Monaten.
3. Bekämpfung Rechtsextremismus
Der Bundesrat hat im Juli 2008 einer Gesetzesinitiative Mecklenburg-Vorpommerns zur Bekämpfung der Hasskriminalität zugestimmt. Die Gesetzesinitiative verfolgt das Ziel, rassistisch oder fremdenfeindlich motivierte Gewalttaten künftig konsequenter zu bestrafen. Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung der §§ 46, 47 und 56 des Strafgesetzbuchs vor. Menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe sollen künftig verstärkt strafschärfend berücksichtigt werden. Zudem sollen bei entsprechender Tatmotivation regelmäßig Freiheitsstrafen statt Geldstrafen verhängt und Freiheitsstrafen nur in Ausnahmefällen zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Gesetzesinitiative liegt dem Bundestag zur Beratung vor. „Die Gesetzesinitiative setzt ein deutliches Signal im Kampf gegen extremistische und menschenverachtende Kriminalität. Dem potentiellen Täter wird unmissverständlich verdeutlicht, dass seine Motive von der Rechtsgemeinschaft aufs Schärfste verurteilt und nicht geduldet werden,“ so Kuder.
4. Verbesserter Opferschutz
Ein besserer Opferschutz konnte durch die Einführung des Stalking-Straftatbestandes sowie die Verschärfung der Vorschriften zur nachträglichen Sicherungsverwahrung erreicht werden. Der Bundesrat hat zudem einen von Mecklenburg-Vorpommern eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung des Opferschutzes im Strafverfahren zugestimmt. Mit dem Gesetz soll die Rechtsstellung von Opfern schwerer Körperverletzungen, erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahmen durch die Möglichkeit der Bestellung eines kostenlosen Opferanwalts verbessert werden. „Mit dem Gesetz werden die Rechte der Opfer von Straftaten gestärkt. Es wird ein deutliches Zeichen gesetzt, dass der Staat Opfer von Straftaten nicht allein lässt,“ sagte Kuder.
Die Land- und Amtsgerichte sind inzwischen nahezu flächendeckend mit speziellen Zeugenschutzräumen ausge stattet. Diese Räume bieten insbesondere den Opfern von Gewaltstraftaten die Möglichkeit, sich vor Zeugenterminen zurückzuziehen, um eine Begegnung mit dem Täter im Vorfeld der Verhandlung zu vermeiden. Darüber hinaus wurden bei allen Landgerichten Informationsstellen für Zeugen eingerichtet. Zeugen können sich hier vor einem Gerichtstermin umfassend über ihre Rechte und Pflichten informieren. Zudem wurden bei den Schöffen- und Landgerichten Zeugenbeauftragte als Ansprechpartner für die Opferschutzeinrichtungen benannt.
5. Erfolgreiche Verstärkung der Sozialgerichte:
Seit dem Amtsantritt von Ministerin Kuder im November 2006 wurde die Zahl der bei den Sozialgerichten tätigen Mitarbeiter nahezu verdoppelt. So stieg die Zahl der eingesetzten Richter von 26 auf 49. Damit ist seit Einführung von "Hartz IV" erstmals der Personalbedarf der Sozialgerichte annähernd abgedeckt.
6. Einrichtung kostenloser anwaltlicher Beratungsstellen
Das Justizministerium hat gemeinsam mit dem Mecklenburgisch-Vorpommerschen Anwaltsverein an den Amtsgerichten Anklam, Demmin, Ueckermünde und Wolgast kostenlose anwaltliche Beratungsstellen für einkommensschwache Bürger eingerichtet. Mit der Einrichtung der anwaltlichen Beratungsstellen leistet das Justizministerium einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung sozial schwächerer Bürger. Die Beratungsstellen sind niederschwellig eingerichtet und verringern so Berührungsängste rechtsuchender Personen, die beispielsweise beim Besuch einer Anwaltskanzlei bestehen. Schließlich kann durch die anwaltlichen Beratungsstellen ähnlichen Angeboten politisch extremistischer Parteien eine rechtsstaatliche Einrichtung entgegengestellt werden. „Die Beratungsstellen werden gut angenommen. Es wurde bereits Bedarf angemeldet, die Beratungszeiten auszuweiten. Anfang 2009 wird zu prüfen sein, ob und inwieweit die anwaltlichen Beratungsstellen auch in anderen Gerichten eingeführt werden sollen,“ so Kuder.
7. Jugendstrafvollzugsgesetz
Das Jugendstrafvollzugsgesetz M-V ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber im Mai 2006 aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2007 für den Jugendstrafvollzug eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Zentrale Regelungen des Gesetzes sind Intensivierung der schulischen und beruflichen Aus- und Fortbildung, Einrichtung einer sozialtherapeutischen Abteilung, Einzelunterbringung, sinnvolle Gestaltung von Freizeit und Sport und die Erweiterung der Besuchszeiten insbesondere zur Förderung familiärer Kontakte. Außerdem wird die Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Bewährungshilfe besser aufeinander abgestimmt. Die Gefangenen ihrerseits haben aktiv an der Erfüllung ihrer Pflichten mitzuwirken und Verantwortung, insbesondere auch für begangene Taten, zu übernehmen.
8. SED-Opferrente
Im August 2007 ist das Bundesgesetz in Kraft getreten, mit dem die besondere Zuwendung für Haftopfer (sog. SED-Opferrente) eingeführt wurde. Danach können Personen, die in der ehemaligen DDR eine rechtsstaatswidrige Haft von mindestens sechs Monaten erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, eine monatliche Zuwendung von 250 Euro erhalten. Im Justizministerium sind damals innerhalb weniger Wochen mehrere tausend Anträge eingegangen, die mit großem personellen und organisatorischen Aufwand erledigt worden sind. Bis 02.10.2008 sind im Justizministerium 5.033 Anträge auf SED-Opferrente eingegangen. Davon wurden 4.304 Anträge erledigt (= 85,5 %). In 3.496 Fällen ist die Opferrente bewilligt worden. In 283 Fällen wurde der Antrag abgelehnt (vorrangig wegen zu geringer Haftdauer oder Ausschluss wegen MfS-Belastung o.ä.). In 525 Fällen ist Erledigung eingetreten, vorrangig durch Abgabe an andere Bundesländer. Offen sind jetzt hauptsächlich noch aktuell eingegangenen Anträge und Verfahren, in denen die von den Antragstellern eingereichten Unterlagen noch nicht vollständig sind.
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