News-Archiv September 2008
Anzeige:
Hansestadt Rostock: Kein Einkauf am 3. Oktober
Region Rostock | 30.09.2008 - 15:55:57
Rostock/MVticker. Das Stadtamt der Hansestadt Rostock weist darauf hin, dass der 3. Oktober, der Tag der deutschen Einheit, ein gesetzlicher Feiertag nach § 2 des Sonn- und Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist. Die gesetzlichen Ausnahmeregelungen der Bäderverkaufsverordnung (BädVerkVO) finden für diesen Tag keine Anwendung. Somit ist der gewerbsmäßige Verkauf an diesem Tag nicht zulässig.
|
Bewertung: 0.0 Punkte (0) |
Kommentare (0) | Empfehlen |
Anzeige:
Seiten (1): 1
| Name | Text |
| Es wurden noch keine Kommentare abgegeben! | |



