News-Archiv September 2008

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Fehlerhafte Eintragungen des Geburtsortes: Meldebehörden korrigieren auf Antrag fehlerhafte Datensätze

Mecklenburg-Vorpommern | 23.09.2008 - 15:41:28

Schwerin/MVticker. Mit einem Rundschreiben an alle Landkreise und kreisfreien Städte im Land hat das Innenministerium in Schwerin auf fehlerhafte Eintragungen des Geburtsortes bei der Vergabe der persönlichen Identifikationsnummern an Personen reagiert, die vor dem 08. Mai 1945 in den Teilen Deutschlands geboren wurden, die nun auf polnischem oder anderem Staatsgebiet liegen.
 
Mit der Wiedervereinigung hat die Bundesrepublik Deutschland die Meldedaten der zentralen Einwohnerregister der DDR übernommen. In diesen Registern wurden alle Geburtsorte östlich der Oder-Neiße-Grenze aus ideologischen Gründen mit den aktuellen Staaten identifiziert.
 
Die Meldebehörden wurden noch einmal darauf hingewiesen, dass für die Eintragung des Geburtsortes einer Person der Name des Ortes zum Zeitpunkt der Geburt in der amtlich festgelegten Schreibweise gilt.
Danach ist also bei Personen, deren Geburtsort im damaligen deutschen Staatsgebiet und heutigen Ausland liegt, der damalige deutsche Geburtsort einzutragen.
 
Mit den vom Bundeszentralamt für Steuern übersandten Mitteilungen über die Zuteilung der Identifikationsnummer haben zahlreiche Bürger bei den Meldebehörden vorgesprochen und um Berichtigung des eingetragenen Datensatzes gebeten.
Nach Vorlage der Geburtsurkunde nehmen die Meldebehörden  die Änderungen nun umgehend vor.
 
Da die falsche Angabe des Geburtsortes keinen Einfluss auf die Vergabe der persönlichen Identifikationsnummer hat, wird durch das Bundeszentralamt für Steuern jedoch kein neues Mitteilungsschreiben versandt.
 


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