News-Archiv September 2008
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Forderungssicherungsgesetz und Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts im Bundesrat verabschiedet
Mecklenburg-Vorpommern | 19.09.2008 - 13:36:07
Schwerin/MVticker. Die Justizministerin für Mecklenburg-Vorpommern Uta-Maria Kuder (CDU) hat heute in Schwerin die Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts durch den Bundesrat begrüßt. „Das Forderungssicherungsgesetz stärkt den Mittelstand in unserem Land ganz erheblich. Kleine und mittlere Unternehmen können die Vergütung für erbrachte Leistungen künftig wesentlich schneller und einfacher durchsetzen. Dies hilft, Insolvenzen abzubauen und somit Arbeitsplätze zu erhalten,“ sagte Kuder heute in Schwerin.
Das Forderungssicherungsgesetz beinhaltet im Wesentlichen folgende Neuregelungen:
• Anspruch auf Abschlagszahlungen wird erweitert
• Zahlungsanspruch des Subunternehmers soll künftig bereits fällig sein, wenn Werkleistung gegenüber dem Generalunternehmer abgenommen worden ist (bislang kann der Subunternehmer seinen Werklohn erst verlangen, wenn der Generalunternehmer Zahlungen vom Auftraggeber erhalten hat)
• Reduzierung des sog. „Druckzuschlags“ (Recht des Auftraggebers, Kosten für Mängelbeseitigung vom Vergütungsanspruch des Unternehmers einzubehalten) vom Dreifachen auf das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten
• Bauhandwerkersicherung wird effektiver ausgestaltet
„Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts hat das Ziel, die Gründung einer GmbH zu erleichtern. Zugleich werden die Maßnahmen gegen eine missbräuchliche Verwendung der GmbH zugunsten der Verbraucher erweitert,“ so Kuder. Im Wesentlichen beinhaltet das Gesetz folgende Neuregelungen:
• Es wird eine Unternehmergesellschaft mit nur einem Euro Stammkapital zugelassen, die später zur GmbH erstarken kann
• Bei genehmigungspflichtigen Gesellschaften wird das Eintragungsverfahren vollständig von der verwaltungsrechtlichen Genehmigung abgekoppelt
• Gesellschafter werden verpflichtet, im Falle der Führungslosigkeit der Gesellschaft bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH Insolvenzantrag zu stellen
• Ausschlussgründe für Geschäftsführer werden um Verurteilungen wegen Insolvenzverschleppung und Verurteilungen auf Grund allgemeiner Straftatbestände mit Unternehmensbezug erweitert.
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