News-Archiv September 2008

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Schulgeld für berufsbildende Ersatzschulen in freier Trägerschaft soll weiter begünstigt bleiben - Nachbesserung im Jahressteuergesetz 2009 findet Mehrheit im Bundesrat

Nachrichten aus Deutschland | 19.09.2008 - 13:31:57

Berlin/Schwerin/MVticker. Der Bundesrat hat am 19.09.2008 beschlossen, Nachbesserungen beim Jahressteuergesetz 2009 einzufordern. Auch Mecklenburg-Vorpommern hat sich für Änderungen an diesem Gesetz engagiert. „Wir setzen uns für den Erhalt der steuerlichen Sonderausgabenabzugsfähigkeit des Schulgeldes für berufsbildende Ersatzschulen in freier Trägerschaft ein. Eine im aktuellen Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vorgesehene Streichung ist vor dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftebedarfs in Berufen der Tourismus- und Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern abzulehnen“, erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Jürgen Seidel in Berlin. 
 
Die durch die Umsetzung von EuGH-Urteilen motivierte Neufassung der steuerlichen Sonderausgabenabzugsfähigkeit des Schulgeldes nimmt nach den Vorstellungen der Bundesregierung nur die allgemeinbildenden Schulen in den Blick und lässt – ohne erkennbaren Grund – die Abzugsfähigkeit im Falle berufsbildender Ersatzschulen in freier Trägerschaft künftig fallen.
 
Viele klassische und neue vollzeitschulische Berufsausbildungsgänge – z.B. im Gesundheits- und Sozialbereich, Tourismus- und Eventmanagement oder interdisziplinäre und teilweise internationalisierte Assistenzberufsausbildungen – haben kein staatliches bzw. betriebliches Äquivalent. Vollzeitberufsschulen werden zudem oft von Jugendlichen besucht, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben. 
 
Die berufsbildenden Privatschulen verfügen über ein großes Innovationspotenzial. Sie können mit ihren Bildungsangeboten schnell und flexibel auf den sich verändernden Bedarf im Wirtschaftsleben reagieren. Es können zukunftsträchtige Ausbildungsgänge als Antwort auf Impulse aus Wirtschaft und Gesellschaft umgesetzt und die Fachkräfte von morgen ausgebildet werden. „Dies gelte es auch weiterhin zu unterstützen“, so Minister Seidel.
 
„Deshalb haben wir uns im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates mit einem eigenen Antrag dafür eingesetzt, dass die steuerliche Sonderausgabenabzugsfähigkeit des Schulgeldes für berufsbildende Ersatzschulen in freier Trägerschaft erhalten bleibt“, so der Minister.
 
Die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Einschränkung steuerlicher Vergünstigungen bezüglich des Sonderausgabenabzugs von Schulgeld für berufsbildende Ersatzschulen in freier Trägerschaft könnte sich vor diesem Hintergrund als kontraproduktiv für die Entwicklung der betroffenen Wirtschaftsbereiche und für den ganzen Wirtschaftsstandort Deutschland erweisen, eine zusätzliche finanzielle Belastung der Ausbildung, Fort- und Weiterbildung an den beruflichen Ersatzschulen in freier Trägerschaft bedeuten und zudem die finanziellen Möglichkeiten von Familien mit Kindern einschränken.
 
„Jede Ausbildungsmöglichkeit, die erhalten wird, sichert das Fachkräftepotenzial von morgen“, betont der Wirtschaftsminister abschließend.


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