News-Archiv September 2008

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Innenminister Lorenz Caffier zum Aufenthalt eines Sexualstraftäters in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern | 18.09.2008 - 17:51:54

Schwerin/MVticker. In den Medien des Landes wird gegenwärtig der Aufenthalt eines wegen sexueller Vergehen vorbestraften Mannes in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. Gleichzeitig wird durch Unterschriftensammlungen und Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern Innenminister Lorenz Caffier aufgefordert, im Interesse ihrer Sicherheit zu handeln.
 
"Selbstverständlich ist es meine Aufgabe als Innenminister des Landes mit rechtsstaatlichen Maßnahmen jeder Zeit die Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten", erläutert Lorenz Caffier, "das gilt auch für diesen Fall."
 
Der vorbestrafte Mann ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ein freier Bürger. Daher kann das  Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern den Aufenthaltsort des Mannes nicht bestimmen. Er
unterliegt jedoch der Führungsaufsicht des Landgerichts Potsdam. Während seines befristeten Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern leistet ein Bewährungshelfer vor Ort der Führungsaufsichtsstelle des Landgerichts Potsdam Amtshilfe.
 
"Ich kann aber allen versichern, dass es zwischen der zuständigen Führungsaufsichtsstelle des Landgerichts Potsdam, dem Bewährungshelfer vor Ort sowie der Einrichtung, in der der vorbestrafte Mann nunmehr freiwillig eine Therapie begonnen hat, und unserer Landespolizei eine enge Abstimmung gibt", führt Innenminister Caffier weiter aus. Dabei gilt es immer, die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu berücksichtigen, auch wenn sie nicht für jeden nachvollziehbar und zu verstehen ist.
 
"Deswegen mahne ich alle zur Besonnenheit und Umsicht", so Innenminister Caffier abschließend. "Mit der selben Entschlossenheit, mit der ich mich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern einsetze, werde ich rechtswidrigen Aktionen entgegentreten!"


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