News-Archiv September 2008

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Stellungnahme von Finanzministerin Keler zur staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung im Finanzministerium

Mecklenburg-Vorpommern | 16.09.2008 - 15:11:20

Schwerin/MVticker. Auf der heutigen Landespressekonferenz in Schwerin gab Finanzministerin Sigrid Keler folgende Erklärung ab:
 
„Meine Damen und Herren,
wie Sie wissen hat die Staatsanwaltschaft am vergangenen Freitag sämtliche Räume der Steuerabteilung des Finanzministeriums durchsucht. Hintergrund dieser Durchsuchung ist das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeiter des Finanzministeriums wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug im Zusammenhang mit der Gewährung von Investitionszulagen. Ziel der Durchsuchung war laut Durchsuchungsbeschluss eine einzelne genau bezeichnete Handakte.
 
Im Anschluss an die Durchsuchung hat der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Rostock, Oberstaatsanwalt Lückemann, gegenüber fast allen Medien mehrfach behauptet, die Durchsuchung sei notwendig geworden, weil das Finanzministerium trotz „mehrfacher gezielter Herausgabeverlangen“ die gesuchte Handakte nicht überstellt hätte. Dies ist ein gravierender Vorwurf gegenüber dem Finanzministerium: Dies würde bedeuten, wir hätten in den vergangenen zwei Jahren bewusst die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft behindert und wären somit an der Verschleierung einer Straftat beteiligt.
 
Für diesen ungeheuerlichen Vorwurf habe ich keine rationale Erklärung. Denn das Gegenteil ist der Fall: Den Ermittlungsbeamten wurde in Folge eines ersten allgemeinen Herausgabeersuchens vom 27.11. 2006 die besagten Akten gezeigt. Der Staatsanwaltschaft und dem Landeskriminalamt (LKA) wurde am 5.12. 2006 hierzu Gelegenheit gegeben. Da nicht bekannt war, welche genauen Vorgänge die Staatsanwaltschaft benötigte, wurden zunächst in einem Raum die möglicherweise relevanten Unterlagen bereit gelegt. Daraufhin wurde der StA und dem Landeskriminalamt Gelegenheit gegeben, sämtliche im Gebäude befindlichen Akten und Vorgänge einzusehen. In diesem Rahmen sichteten sie die Registratur, aus der sie weitere Akten entnahmen sowie das Büro einer Mitarbeiterin, in dem weitere Unterlagen gesichtet, aber nicht mitgenommen wurden. In diesem Büro befanden sich auch zwei Aktenschränke überwiegend mit Unterlagen zur Investitionszulage. Ein Mitarbeiter des LKA hatte Gelegenheit, sich diese Unterlagen anzusehen. Darunter befand sich bereits damals die am Freitag beschlagnahmte und eindeutig beschriftete Handakte. Dem LKA-Mitarbeiter wurde ausdrücklich angeboten, alle Unterlagen mitzunehmen. Nach einem Vermerk der Staatsanwaltschaft vom 06.12.2006 fand sich hier allerdings nichts „Relevantes“. Die Mitnahme der nunmehr per Durchsuchungsbeschluss beschlagnahmten Handakte erfolgte damals nicht.
 
Am 5.2. 2007 und am 23.3. 2007 erhielten wir zwei weitere Herausgabeersuchen, die sich auf konkrete Fälle im Zusammenhang mit der Investitionszulage bezogen. Auch diesen Herausgabeersuchen wurde selbstverständlich durch Herbeiziehen der entsprechenden Akten aus den Finanzämtern gefolgt. Alle drei Ersuchen der Staatsanwaltschaft finden Sie im Anhang der Pressemitteilung. 
 
Nach dem 23.03.2007 – also seit nunmehr eineinhalb Jahren - erreichte das Finanzministerium kein weiteres Herausgabeersuchen. Allerdings bestand zwischen uns und dem LKA ein fortlaufender Kontakt. Insbesondere wurde das LKA über den Fortgang der maßgeblichen Fälle unterrichtet. Zur Herausgabe der im Durchsuchungsbeschluss definierten Akte hätte es also lediglich eines erneuten Herausgabeersuchens der Staatsanwaltschaft bedurft, dem das Finanzministerium selbstverständlich nachgekommen wäre.
 
Angesichts dieser offensichtlichen Tatsachen sind die mehrfach wiederholten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Finanzministerium unwahr und die Grundlage des Durchsuchungsbeschlusses damit hinfällig. Die Staatsanwaltschaft hat also nicht nur eklatante Fehler im Laufe ihrer Untersuchungen begangen, sondern mit unwahren Behauptungen den guten Ruf eines Landesministeriums nachhaltig beschädigt und durch die Durchsuchungen von privaten Wohnräumen die persönliche Würde einzelner Mitarbeiter verletzt.
 
Doch nicht nur das. Auch die Art und Weise der Durchsuchung ist von einer gravierenden Unverhältnismäßigkeit geprägt. Ich will mich hier auf den eklatantesten Punkt beschränken:
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahme wurde eine Datenspiegelung vorgenommen, die sämtliche Nutzerverzeichnisse aller Mitarbeiter – auch die des Staatssekretärs und meine eigenen - die Verzeichnisse aller Gruppenserver sowie die Postfächer des Email-Systems umfasste. Damit sind also auch vertrauliche Personaldaten, private Daten von Mitarbeitern, Bürgschaftsangelegenheiten, Verteidigerpost der Beschuldigten sowie Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, im Besitz der Staatsanwaltschaft. Der Umfang der gespiegelten Daten ist zu 99% nicht vom Durchsuchungsbeschluss gedeckt. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft angekündigt, die Daten noch bis zum kommenden Donnerstag auswerten zu wollen. Diese Datenspiegelung war unverhältnismäßig und daher rechtswidrig. 
Weitere drastische Mängel im Zusammenhang mit der Durchsuchung finden Sie in einem ausführlichen Vermerk als Anlage zur Pressemitteilung. Dort haben wir auch noch einmal unsere Sach- und Rechtsauffassung im Zusammenhang mit der Gewährung der Investitionszulage deutlich gemacht. 
 
Angesichts der gravierenden Fehler der Staatsanwaltschaft wird das Finanzministerium Beschwerde gegen die Durchsuchung einlegen. Ich fordere die Justizministerin auf, den Sachverhalt aufzuklären und insbesondere dem Vorwurf, das Finanzministerium hätte nicht auf gezielte Herausgabeersuchen reagiert, öffentlich entgegenzutreten.“


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