News-Archiv September 2008
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Irakischer Schleuser in Rostock verurteilt
Region Rostock | 09.09.2008 - 14:32:32
Rostock/ots/MVticker. Am Freitag den 05.09.2008 verhandelte die 8. Strafkammer des Landgerichts Rostock abschließend wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Angeklagt war der irakische Staatsangehörige Abdullah M. aus München, der Ende November
2007 versuchte, zwei seiner Landsleute über den Überseehafen Rostock nach Schweden auszuschleusen. Durch eine Kontrolle der Bundespolizei in Rostock wurde die Schleusung verhindert.
Abdullah M. fiel der Bundespolizei nicht das erste Mal auf. Er hatte bereits einen Monat zuvor unerlaubt aufhältige irakische Staatsangehörige in seinem PKW, die er von München kommend in Richtung Skandinavien ausschleusen wollte. Zu diesem Zeitpunkt wusste Abdullah M. noch nicht, dass die Bundespolizei gegen eine dreiköpfige Schleuserbande in der Nähe von Rostock ermittelte. Diese Bande unterstützte Abdullah M. mit Schleusungsfahrten von Italien bis nach Deutschland oder Schweden, um sich einen Nebenverdienst zu sichern.
So gelangte er in das Visier der polizeilichen Ermittlungen. Die Ermittler stellten fest, dass Abdullah M. sehr gute Kontakte im In- und Ausland hatte und eigenständig Schleusungen organisierte und durchführte. Diese Schleusungen und eine so genannte nachgewiesene "Luxusschleusung" waren für ihn eine gute Einnahmequelle. Unter einem falschen Vorwand wurden Visa erschlichen, die dann eine Einreise nach Deutschland und Schweden ermöglichten. Doch der Schwindel flog auf.
Die aufwändigen und umfangreichen Ermittlungen in Rostock führten dann letztendlich zur Verhaftung von Abdullah M.
Nach fünfmonatiger Verhandlung vor dem Landgericht Rostock wurde er zu einer Gesamtstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die aus Schleusungshandlungen erzielten Gewinne wurden eingezogen. Nach dem Verbüßen der Haftstrafe erwartet Abdullah M. die Abschiebung in den Irak.
Seine Komplizen wurden bereits im April und Mai dieses Jahres zu 1 Jahr 8 Monaten, 2 Jahren 6 Monaten sowie zu 4 Jahren Freiheitsentziehung wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern verurteilt.
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