News-Archiv September 2008

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Die Pflegehotline der Verbraucherzentrale informiert - Wissenswertes zu Heimverträgen

Tipps & Infos | 08.09.2008 - 11:16:02

Rostock/MVticker. Ist ein Umzug in ein Heim geplant oder steht er im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung zwingend an, so sind die Betroffenen und auch ihre Angehörigen oft überfordert. Neben der nicht immer ganz einfachen Suche eines geeigneten Heimes stellen sich vordringlich Fragen bezüglich der Kosten des Heimplatzes und welche Leistungen man dafür erwarten kann.
 
Wenn Sie ein paar Heime in die engere Wahl gezogen haben, so vereinbaren Sie dort einen Gesprächs- und Besichtigungstermin und lassen Sie sich einen Vertrag aushändigen, raten die Experten der Pflegehotline der Verbraucherzentralen. Es besteht ein Anspruch auf die Aushändigung des Vertrages vor Einzug. Aus dem Vertrag können Sie dann auch die zum Beispiel die Gesamtkosten und den verbleibenden Eigenanteil ersehen wie auch die weiteren Rechte. Nur so können Sie Preis- und Leistungsvergleiche durchführen. Ideal ist es auch, wenn ein Probewohnen möglich ist. Aber beispielsweise auch das Leitbild des Heimes, das der Pflege und dem Wohnen zugrunde liegt, können Sie dem Vertrag entnehmen. Ist der Umzug ins Heim erfolgt, stellen sich oft Fragen wie: „Ist es korrekt, dass meine Mutter zwei Wochen im Krankenhaus lag und wir trotzdem das Heimentgelt weiter zahlen mussten“ oder „Kann es denn wirklich sein, dass 50,00 € Investitionskosten pro Tag zu zahlen sind“?
 
Wer Fragen rund um das Thema Heimvertrag und ambulanter Pflegedienstvertrag hat, kann sich an die Pflegehotline der Verbraucherzentralen wenden, die in Kooperation mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen eingerichtet wurde. Sie erreichen die Hotline Montag und Mittwoch in der Zeit von 10 – 13 Uhr sowie am Donnerstag von 10 – 18 Uhr unter der Rufnummer 01803 770 5002.
 
Wer Fragen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung hat, kann sich zu den genannten Zeiten unter der Rufnummer 01803 770 5001 an die Experten wenden und bei Fragen zu alternativen Wohnformen wie betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz unter 1803 770 5003 Rat erhalten. Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen erhalten Sie unter allen drei Telefonnummern zu den angegebenen Zeiten. Die Gebühren betragen 9 ct./ Min. aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunktarife können abweichen).
 
Wegen der großen Nachfrage wurden auch schriftliche Informationen zu den Themen erstellt, die wir Ihnen gerne kostenlos zusenden.


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