News-Archiv September 2008

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Altanschließer siegten vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald: Zweckverband muß Beitragsbescheide zurücknehmen

Mecklenburg-Vorpommern | 02.09.2008 - 15:13:16

Greifswald/MVticker. 220 Grundstückseigentümer aus Teterow und Umgebung siegten jetzt vor dem für Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald in einem Prozeß um Beiträge für Anschlüsse an die Kanalisation, die schon zu DDR-Zeiten geschaffen worden sind.  Die Greifswalder Richter wiesen mit einer Entscheidung vom 27. August die Zulassung einer Berufung ab, die der zuständige Zweckverband Wasser/Abwasser Mecklenburgische Schweiz beantragt hatte. Damit sind die Beitragsbescheide, die den 220 Mitgliedern des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) Ende des Jahres 2004 für ihre Altanschlüsse zugestellt worden waren,  rechtswidrig und müssen aufgehoben werden.
Vier Jahre lang hatten die betroffenen Altanschließer mit Unterstützung des VDGN gegen die Beitragsbescheide gekämpft. Der jetzigen Greifswalder Entscheidung waren zwei Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Schwerin vorausgegangen, in denen der Zweckverband unterlag und seine Satzung für nichtig erklärt wurde.
VDGN-Präsident Eckhart Beleites erklärt zum Ausgang dieses Prozesses:
 „Dieser Erfolg vor dem OVG Greifswald ist ein wichtiger Markstein im Kampf gegen Altanschließerbeiträge. Wir werten ihn als Signal, im Kampf gegen Altanschließer- und horrende Wasser-/Abwasserbeiträge nicht nachzulassen. Das gilt für Mecklenburg-Vorpommern wie für Brandenburg.
Es zeigt sich hier, daß es sich auch bei Beiträgen für Altanschlüsse lohnt, die Satzungen und Verfahrensweisen der Zweckverbände und anderen auf diesem Gebiet tätigen Körperschaften juristisch überprüfen zu lassen. Mit dem Zusammenschluß der Betroffenen in einer Klägergemeinschaft,  die sich auf die Kompetenz und jahrelange Erfahrung des VDGN in verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen stützen kann, haben wir den richtigen Weg beschritten.  Das mindert das Kostenrisiko für den Einzelnen erheblich, und es stärkt die Solidarität. Denn bei ungerechtfertigten Forderungen der Wasser- und Abwasserzweckverbände heißt es: Gemeinsam gegenhalten!“
Die Grundstückseigentümer aus Teterow und Umgebung wurden in dem Verfahren von VDGN-Vertrauensanwalt Dr. Volker Hennig (Berlin) vertreten.


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Name Text
Michael Wilhelm eMail

Wo kann man mehr erfahren?

In diesem Bericht vermisse ich Aussagen darüber, was dieses Urteil nun für die "beitragspflichtigen" bedeutet, die ja nun nicht mehr beitragspflichtig sind. Erhalten sie ihre Beiträge zurück? Mit Zinsen?
Auch wäre eine Quellenangabe (URL) zu wünschen, wo man die Gerichtsentscheidung(en) nachlesen kann.

16.09.2008 - 17:22:43

Dieter Vöckler eMail

Altanschließerbeiträge Trinkwasser und Abwasser

Ich beglückwünsche die Teterower zu diesem Gerichtsurteil.
Hinsichtlich des Urteils des OVG Greifswald fände ich es gut, wenn dies für alle Zweckverbände angewendet würde. Es wäre Kostenverschwendung , wenn jeder Bürger bzw. Zweckverbandsmitglieder sprich Gemeinde gegen die Altanschließerbeiträge nicht nur für Trinkwasser klagen müssten. Auch ist die Durchsetzung der Beiträge für diese Abzocke doch sehr unterschiedlich. Im Bereich des Zweckverbandes Parchim/Lübz wird für Trinkwasseraltanschließer 6,00 €/m² Grundstücksfläche und für Abwasser
15,00 €/m² erhoben. Das sind ungeheure Summen, die in die Kasse des WAZV gespült werden. Ich wäre doch dafür, dass alles nur über Gebühren finanziert wird und alle Bürger gleich bezahlen. In einigen Zweckverbänden in MV geht es doch schon.

13.10.2008 - 12:07:24


 
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