News-Archiv August 2008

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Abschläge beim Bezug von Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten rechtmäßig

Tipps & Infos | 14.08.2008 - 15:13:45

Rostock/MVticker. Bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr bezogen werden, wird auch künftig ein Abschlag von 10,8 Prozent berücksichtigt. Das gleiche gilt bei Hinterbliebenenrenten, die wegen eines vor dem 60. Lebensjahr eingetretenen Todes gezahlt werden. Dies bestätigte heute in mündlicher Verhandlung der 5. Senat des Bundessozialgerichts.
 
Die heutigen Entscheidungen in vier Musterprozessen erfolgten in Übereinstimmung mit dem 13. Senat des Bundessozialgerichts. Damit vertreten die heute in Rentensachen zuständigen Senate des Bundessozialgerichts in der Frage der Rechtmäßigkeit der Abschläge eine einheitliche Rechtsauffassung. Einer anderslautenden Position des 4. Senats wird damit nicht gefolgt. Dieser hatte am 16. Mai 2006 entschieden, dass die Praxis der Rentenversicherungsträger, bei Renten wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres einen Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent zu berücksichtigen, rechtswidrig sei. Diesem Urteil war die Deutsche Rentenversicherung nicht gefolgt. 
 
Die bei der Deutschen Rentenversicherung Nord hierzu eingegangenen Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren sollen nun zügig zum Abschluss gebracht werden. Sofern allerdings gegen die heutigen Entscheidungen Verfassungsbeschwerde eingelegt würde, wäre zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.
 
 
Weitere Informationen erhalten Sie in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48022.


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