News-Archiv August 2008
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Mecklenburg-Vorpommern | 06.08.2008 - 10:42:56
Rostock/Berlin/MVticker. Die Rostocker Ausgabe der Bildzeitung berichtete am 25. Januar 2008 über den Fall Karin Niethe aus Altefähr mit der Überschrift „Stasiopfer-Rente - So schäbig springt der Staat mit uns um“. Es ging um den Fall, dass der Ehemann von Karin Niethe (62), Horst Niethe (70), einen Antrag auf Gewährung einer monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (SED-Opferpension) gestellt und bewilligt bekommen hat, Horst Niethe aber wenige Tage vor Zustellung des behördlichen Bescheides verstorben war und er damit keine Kenntnis des Bewilligungsbescheides mehr erlangen konnte. Das Ehepaar Niethe lebte bis zum Tod von Horst Niethe im Land Brandenburg, so dass das Landgericht Cottbus zuständig ist. Das Landgericht Cottbus verweigerte Karin Niethe jedoch aufgrund des Todes ihres Ehemannes die Auszahlung der bereits bewilligten SED-Opferpension für die Monate Oktober – Dezember 2007 (Horst Niethe verstarb am 05.01.2008).
„Der Einsatz für Frau Niethe war erfolgreich. Das Landgericht Cottbus teilte jetzt Karin Niethe mit, dass es nach erneuter Prüfung die Auszahlung der Opferrente veranlasst habe. Der gesunde Menschenverstand und menschliches Empfinden haben sich gegen die Bürokratie durchgesetzt“, so der Rostocker CDU-Bundestagsabgeordnete Eckhardt Rehberg. Rehberg sei außerordentlich erfreut über die Entscheidung des Landgerichts Cottbus und des Landes Brandenburg und dankte allen an der Entscheidung Beteiligten.
Antragsberechtigte können Anträge auf besondere Zuwendung für Haftopfer (SED-Opferpension) in Mecklenburg-Vorpommern beim zuständigen Justizministerium in 19055 Schwerin, Puschkinstraße 19-21, stellen.
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