News-Archiv April 2008

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Hautkrebsvorsorge wird am 1. Juli Kassenleistung

Tipps & Infos | 17.04.2008 - 14:17:04

Schwerin. Ab dem 1. Juli werden die Kosten für die Früherkennungsuntersuchung von Hautkrebs von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wie die Techniker Krankenkasse (TK) in Schwerin heute mitteilt, haben dann gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahre alle zwei Jahre Anspruch auf ein Vorsorge-Screening. "Bislang zählen diese Screenings noch zu den individuellen Gesundheitsleistungen und müssen von den Versicherten selbst gezahlt werden", erklärt Heike Schmedemann, Sprecherin der TK in Mecklenburg-Vorpommern.
 
Auf Grund wissenschaftlicher Modellvorhaben hat der Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen (G-BA) festgelegt, diese Maßnahme in den Leistungskatalog aufzunehmen. Die Untersuchung dürfen Mediziner mit entsprechender Fortbildung durchführen. "Das können Fachärzte wie Dermatologen, aber auch Hausärzte, sein", so Schmedemann.
 
Keine Haut ist makellos – obwohl Werbung und Titelfotos oft den Anschein erwecken. Eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten in der Pigmentierung macht die Haut jedes Menschen einzigartig. Für "Farbtupfer" sorgen Sommersprossen, Muttermale und Leber- oder Altersflecken. Obwohl die meisten von ihnen kein Risiko bergen, sollte man die Zeichnungen auf der eigenen Haut von Zeit zu Zeit kritisch prüfen, rät die TK. Bei Hautveränderungen, die nach sechs Wochen noch nicht abheilen, jucken oder bluten, ist der Gang zum Hautarzt dringend zu empfehlen. Der Arzt kann abklären, ob es sich um gutartige Veränderungen handelt oder ob ein Verdacht auf ein malignes Melanom, also Hautkrebs, vorliegt. Je früher Hautkrebs diagnostiziert und behandelt wird, um so größer sind die Heilungschancen.


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